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UVEK verbreitet erneut Unwahrheiten zum EMG

05.09.2002 – 15:57 

Bern (ots) -

Erneut behauptet das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) es gebe heute in
den Kantonen in der Stromversorgung keine Gebietsmonopole. Das ist
falsch. Die Energieversorgung wird in allen Kantonen durch
konzessionierte oder gesetzlich geregelte Versorgungsunternehmen
vorgenommen.  Nur eine Unternehmung erhält pro Versorgungsgebiet eine
Konzession. In den Gesetzen wird in der Regel festgelegt, dass diese
Unternehmen ein bestimmtes Gebiet mit Strom versorgen. Zusätzlich
schreiben sie in der Regel eine sichere, wirtschaftliche und
umweltverträgliche Stromversorgung vor. Haushalte und Gewerbe
profitieren deshalb von günstigen Preisen und einer sicheren
Versorgung. Diese Gebietsmonopole können nur durch Gesetzesänderungen
aufgebrochen werden. Genau dieses Ziel verfolgt das EMG.
Es stimmt auch nicht, dass grosse Unternehmen die freie
Stromdurchleitung rechtlich durch die Wettbewerbskommission (Weko)
erstreiten können. Noch keine entsprechende Verfügung ist in Kraft
getreten. Die wenigen Fälle wurden von den Werken gerichtlich
angefochten. Die Entscheide des Bundesgerichtes stehen noch aus.
Ohnehin kann der Bundesrat Entscheide der Weko umkehren. Und der
Bundesrat kann nach einem Nein zum EMG nicht gegen den Volkswillen
entscheiden. Die Weko hat übrigens keine neuen Fälle behandelt, weil
sie weiss, dass sie vor Bundesgericht verlieren könnte und ohnehin
nach einer Ablehnung des EMG in solchen Fällen nichts mehr zu sagen
hätte.
Die Tatsache, dass das UVEK die Unwahrheiten ständig wiederholt,
kann nur so interpretiert werden, dass es die Bevölkerung über den
eigentlichen Inhalt der Abstimmung absichtlich irreführen will.

Kontakt:

Serge Gaillard
Mobile +41/79/353'01'11

Pietro Cavadini
Mobile +41/79/353'01'56
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