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SGB/USS: Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge Rentnerbeiträge sind tabu

21.05.2003 – 13:32 

Bern (ots) -

Der SGB beurteilt die drei heute vom Bundesrat zur
Behebung der Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge 
vorgeschlagenen Massnahmen wie folgt:
Er lehnt den Beitrag der Rentner/innen ab. Mit diesem Vorschlag 
würden wohlerworbene Rechte verletzt. Rentner/innen können sich 
gegen eine Kürzung nicht wehren und sie sind zumeist auch nicht in 
der Lage, ihre Lebenssituation zu ändern und etwa eine Arbeit zu er- 
greifen. Dieser Vorschlag ist für den SGB tabu.
Aufgrund seiner momentanen internen Entscheidlage lehnt es der 
SGB auch ab, dass einzelne Kassen den Mindestzinssatz unterschreiten 
können. Denn damit würde das BVG-Leistungsziel gefährdet. Eine 
mittelfristig vernünftige Lösung beim Mindestzinssatz wird auf eine 
gute Formel abstellen, die sich an den Anlegemöglichkeiten der 
Pensionskassen orientiert.
Bei den Beiträgen für Arbeitnehmer und –geber ist ein 
konjunkturelles Abwürgen zu verhindern. Sanierungen sollen sich 
deshalb über einen sehr langen Horizont erstrecken. Der Arbeitgeber 
soll zu zwei Dritteln an den Sanierungsbeiträgen beteiligt werden.
Auskünfte: Colette Nova 079. 428 05 90 (ab 17.00)