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SGB/USS: SGB lehnt bundesrätliche Willkürpolitik beim Mindestzinssatz ab

10.09.2003 – 12:51 

Bern (ots) -

Der Bundesrat lehnt es nach wie vor ab, den
Mindestzinssatz nach klaren, für alle Versicherten nachvollziehbaren 
Kriterien festzulegen. Mit seiner sturen Weigerung, eine Formel für 
den Mindestzinssatz zu beschliessen, gibt er dem Druck der 
Lebensversicherer zu Lasten der Versicherten nach. Durch seine 
willkürliche Festsetzung des Mindestzinssatzes schadet der Bundesrat 
der beruflichen Vorsorge: das angeschlagene Pensionskassensystem 
braucht Transparenz, Glaubwürdigkeit und Stabilität und keine 
Hauruck-Entscheidungen des Bundesrates.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lehnt die vom Bundesrat 
beschlossenen 2,25 Prozent für den Mindestzinssatz als zu niedrig 
ab. Es ist aus Sicht der Versicherten nicht nachvollziehbar, dass 
ihnen Pensionskassen und Lebensversicherer trotz einer 
professionellen Anlageorganisation nicht einmal die Rendite der 
risikoarmen Bundesobligation weitergeben müssen. Der zu tiefe Satz 
verschafft den Aktionären und dem Management der Lebensversicherer 
einen garantierten Gewinn auf Kosten der Versicherten, die dafür mit 
kleineren Renten abgespiesen werden.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskünfte: Colette Nova, Tel. 079-428 05 90