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Keine Priorität für Unternehmenssteuerreform

05.12.2003 – 10:48 

Bern (ots) -

In den letzten 15 Jahren ist die Staatsquote ständig
gestiegen. Bezahlt wurden die zusätzlichen Staatsausgaben durch 
höhere indirekte Steuern. Dadurch wurden die privaten Haushalte mit 
Einkommen unter 100'000 Franken überproportional betroffen. 
Unternehmungen und Bezüger hoher Einkommen wurden hingegen geschont.
Für eine Unternehmenssteuerreform, wie sie der Bundesrat vorschlägt, 
gibt es keine ökonomische Notwendigkeit. Unternehmungen bezahlen 
nämlich im internationalen Vergleich mässige Steuern. Zudem 
entlasten die meisten geplanten Massnahmen nicht die Unternehmen, 
sondern die Eigentümer respektive die Aktionäre. Dazu gibt es keinen 
Grund: Die Schweiz leidet weder an Mangel an Eigen- noch an 
Fremdkapital.
Mit dem Paket werden die Anteilseigner an Unternehmungen steuerlich 
begünstigt. Dies nachdem bereits Ehepaare mit hohen Einkommen und 
Hauseigentümer steuerlich entlastet werden sollen. Leer gehen 
demgegenüber Mieter und Familien mit bescheidenem Einkommen aus. 
Schlimmer: Sie beschert man stattdessen mit einer ständig steigenden 
Mehrwertsteuer. Diese Steuerpolitik stellt eine reine Umverteilung 
der Steuerlast weg von Eigentümern und Haushalten mit hohen 
Einkommen hin zu Haushalten mit bescheidenen Einkommen dar.
Die Summe dieser unnötigen „Reformen“ führt in einen 
finanzpolitischen Crash-Kurs. Bund und Kantone verlieren Einnahmen 
im Umfang von 4,8 Milliarden Franken. Mit dieser Summe könnten die 
Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer um mehr als 2 Prozent gesenkt 
werden. Der SGB fordert: Übungsabbruch bei der 
Unternehmenssteuerreform.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Serge Gaillard, Tel. 031-377 01 11 oder 079-353 11 06
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56