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SGB ruft Maler- und Gipsermeister zur Vernunft

24.04.2004 – 14:53 

Bern (ots) -

Im Vorfeld des Streiktages der Deutschschweizer Maler-
und Gipser haben Arbeitgeber streikwillige Arbeitnehmende vor einer 
Streikteilnahme gewarnt und massiv – zum Beispiel mit Entlassung – 
bedroht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) weist in diesem 
Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass das Recht auf Streik in 
der Bundesverfassung verankert ist. Drohungen mit Entlassung für den 
Fall einer Streikteilnahme können deshalb nicht toleriert werden. 
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ruft die Maler- und 
Gipsermeister auf, die Rechte ihrer Arbeitnehmer, zu denen auch das 
Streikrecht gehört, zu respektieren.
Ein massiver Verstoss gegen Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte 
ist es auch, wenn Vertreter der GBI in der Region Zürich bei ihren 
Baustellenbesuchen von Arbeitgebern mit Gewalt bedroht und sogar 
leicht verletzt wurden.
Der SGB fordert die Maler- und Gipsermeister dazu auf, den 
Arbeitskonflikt nicht weiter eskalieren zu lassen und in 
Verhandlungen eine einvernehmliche Lösung mit der GBI zu suchen. Die 
Forderung der Maler und Gipser nach einem Rentenalter 62 ist 
angesichts ihrer harten Arbeit legitim.
Auskunft:
Pietro Cavadini, 079 353 01 56