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(SGB) Flankierende Massnahmen: Absolutes Minimum

30.06.2004 – 12:04 

Bern (ots) -

Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die
neuen EU-Mitglieder bedeutet für die Schweiz eine fast grenzenlose 
Öffnung des Arbeitsmarktes. Das Rekrutierungsgebiet für 
schweizerische Unternehmungen schliesst künftig Länder mit massiv 
tieferen Löhnen ein.
Angesichts dieses Lohngefälles bedauert der Schweizerische 
Gewerkschaftsbund (SGB), dass die Arbeitgeber in der Arbeitsgruppe 
präventive Massnahmen gegen Lohndruck kategorisch abgeblockt haben. 
Hingegen begrüsst der SGB, dass im Bereich der bereits heute 
geltenden flankierenden Massnahmen Verbesserungen durchgesetzt 
werden sollen.
Diese vorgeschlagenen Verbesserungen stellen das absolute Minimum 
dar. Die flankierenden Massnahmen müssen so griffig sein, dass auch 
bei einem gegen Osten erweiterten Arbeitsmarkt Lohndumping 
verhindert werden kann. Ohne diese Verbesserungen können die 
Gewerkschaften der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nicht 
zustimmen.
Auskunft:
Serge Gaillard, Tel. 079 353 11 06
Daniel Oesch, Tel. 031 377 01 18