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SPERRFRIST bis nach Information durch den Präsidenten der WAK-NR WAK-NR: Den Versicherungsgesellschaften hörig?

23.08.2004 – 16:57 

Bern (ots) -

Die nationalrätliche WAK hat heute bei der Revision
des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) beschlossen, das Monopol 
der Versicherungsgesellschaften im Kollektivleben-Geschäft 
(Berufliche Vorsorge) aufrechtzuerhalten. Autonome Sammel- und 
Gemeinschaftseinrichtungen blieben damit – mit wenigen Ausnahmen – 
weiterhin verboten. Die Versicherer sollen sich weiterhin nicht dem 
Wettbewerb der autonomen Pensionskassen stellen müssen. Zehntausende 
von KMU und über 1.5 Millionen ArbeitnehmerInnen blieben damit für 
die Durchführung ihrer beruflichen Vorsorge weiterhin den 
Versicherern ausgeliefert – auf Gedeih und Verderb. Sie müssten 
schlechtere Konditionen und massive Prämienerhöhungen erdulden, ohne 
auf Alternativen in Form von autonomen Sammel- oder 
Gemeinschaftseinrichtungen ausweichen zu können.
Damit hat sich die WAK nicht nur dem Entscheid des Nationalrates vom 
März entgegengestellt. Sie hat auch die bescheidene in der 1. BVG- 
Revision erreichte und damals unbestrittene Markt-Öffnung wieder 
rückgängig gemacht.
Bürgerliche Markt-Apologeten, die ansonsten nicht müde werden, den 
Wettbewerb zu rühmen und gegen Beitragserhöhungen und 
Lohnprozenterhöhungen bei den Sozialversicherern zu wettern, haben 
sich hier aktiv für eine massiv höhere Belastung des Faktors Arbeit 
und höhere Lohnabzüge eingesetzt. Sie haben die gemeinsamen 
Interessen der Betriebe und der Versicherten in krasser Weise 
verletzt.
Nach der Verschleuderung von Milliarden von Vorsorgegeldern durch 
das Miss-Management der grossen Versicherungsgesellschaften, nach 
dem Bericht Schmid, der in beispielhafter Weise die Ineffizienz, 
Intransparenz und Unfähigkeit der Versicherungsgesellschaften 
aufzeigt, kann der Entscheid der WAK-NR nur durch Hörigkeit oder 
copinage erklärt werden.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90