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Flankierende Massnahmen zur EU-Osterweiterung Absolutes Minimum

09.09.2004 – 14:27 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) akzeptiert
die Erweiterung der flankierenden Massnahmen, wie sie der Bundesrat 
im Zusammenhang mit der geplanten Ausdehnung der 
Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedsländer der EU in Ost- 
und Mitteleuropa vorschlägt. Allerdings stellen diese Vorschläge für 
den SGB das absolute Minimum dar. Eine allfällige Verschlechterung 
und Verwässerung dieser Vorschläge oder gar der Verzicht auf solche 
würde die Gewerkschaften zwingen, die Osterweiterung der 
Personenfreizügigkeit zu bekämpfen, weil Lohndumping zu befürchten 
wäre. Der SGB konnte sich mit zwei seiner zentralen Forderungen, der 
Möglichkeit präventiver Massnahmen und der Verbesserung des 
Kündigungsschutzes für gewählte Betriebskommissionsmitglieder, in 
der vorbereitenden Arbeitsgruppe nicht durchsetzen. Die Mehrheit der 
Arbeitsgruppe wollte sich auf eine Nachbesserung der bereits 
eingeführten flankierenden Massnahmen beschränken, um deren 
Effizienz zu erhöhen.
In diesem Sinn begrüsst der SGB die vorgeschlagenen Änderungen im 
Entsendegesetz bezüglich der Einstellung von Inspektoren. Ohne 
genügend Inspektoren kann nicht überprüft werden, ob die 
ortsüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Der SGB begrüsst 
auch die vorgeschlagene, geringfügige Erleichterung der 
Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen. 
Positiv zu werten ist ebenfalls die Verpflichtung des Arbeitgebers 
zur schriftlichen Information des Arbeitnehmers über die 
wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages. Sie verbessert die 
Rechtssicherheit und erleichtert die Kontrolle der Einhaltung der 
ortsüblichen Arbeitsbedingungen. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen 
geeignet sein werden, einen Druck auf die Löhne zu verhindern, wird 
sich erst in der Praxis zeigen. Falls die vorgeschlagenen Massnahmen 
sich als ungenügend erweisen sollten, wird der SGB nicht zögern, 
weiter gehende Schutzmassnahmen zu verlangen.
Auskünfte: Serge Gaillard, 079 / 353 11 06
Zur Vernehmlassungsantwort des SGB im Wortlaut siehe: www.sgb.ch 
unter dokumente/vernehmlassungen