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Skandalös: Nach dem Sonntag fällt auch der Jugendschutz

17.11.2004 – 12:44 

Bern (ots) -

Das Parlament macht den Sonntag zum Werktag, der
Bundesrat den Jugendschutz zur Makulatur: Nur drei Jahre nach 
Inkrafttreten soll das Arbeitsgesetz revidiert und das 
Jugendschutzalter auf 18 Jahre gesenkt werden. Damit erweist der 
Bundesrat den Jugendlichen in der Berufsbildung, in der bereits 
heute grosszügig Globalbewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit 
erteilt werden, einen Bärendienst. Die Senkung des Schutzalters wird 
Tür und Tor für Missbrauch noch weiter öffnen. Denn damit sind die 
Jugendlichen weniger gegen Arbeitsunfälle geschützt. Gleichzeitig 
werden durch diese Erweiterung des Arbeitseinsatzes ihre Bildung, 
ihre Erholung und die nötigen Sozialkontakte erschwert. Dazu passt, 
dass die längst versprochene Jugendschutz-Verordnung zum 
Arbeitsgesetz weiter auf sich warten lässt. Mit dem heutigen 
Entscheid hilft der Bundesrat, die Strukturkrise in gewissen 
Branchen (z.B. im Gastgewerbe) durch die Aushebelung des 
Jugendschutzes zu lösen. Das ist skandalös.
Aufgrund der fehlenden Lehrstellenangebote wird bereits die Mehrheit 
der Lehrbeginner/innen vom Beginn der Berufslehre weg nicht mehr dem 
Jugendschutz unterstellt sein. Lehrbeginner/innen haben nämlich 
heute das Durchschnittsalter 18 Jahre. („Bildungsmonitoring 
Sekundarstufe II“ BFS 2004).
Der Bundesrat argumentiert bei der Schutzaltersenkung mit der 
Anpassung an die EU. Dabei „vergisst“ er, dass die EU-Jugendschutz- 
Richtlinie deutlich bessere Vorgaben als jene der vorgesehenen 
Verordnung enthält –insbesondere im Bereich der Arbeitszeit!
Auskunft:
Peter Sigerist, SGB-Zentralsekretär Ressort Bildung, 031 377 01 23 / 
079 404 56 85