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(SGB) Netzzugang: Bundesamt missachtet Eisenbahngesetz

03.12.2004 – 14:18 

Bern (ots) -

Das Eisenbahngesetz verlangt in Art. 9 als
Voraussetzung für Netzzugangsbewilligungen für das schweizerische 
Eisenbahnnetz unmissverständlich, dass „die Arbeitsbedingungen der 
Branche gewährleistet werden“. Wenn das Bundesamt für Verkehr (BAV) 
nun allein aufgrund einer Sicherheitsbescheinigung der deutschen 
Firma Railion den Netzzugang erteilt, missachtet das BAV das Gesetz. 
Die Gewerkschaften machen seit Monaten auf das drohende Lohndumping 
im Bahnbereich aufmerksam. Umso stossender ist es, dass das 
Eisenbahngesetz in den Erwägungen zum Beschluss vom BAV nicht einmal 
erwähnt wird.
Dieses Vorgehen ist aus mindestens zwei Gründen nicht akzeptabel:
1. geht es nicht, dass geltende Gesetze zum Schutz der Schweizer 
Arbeitsbedingungen mit Verweis auf Verträge mit EU ausgehebelt 
werden. Das fördert das Misstrauen gegenüber der europapolitischen 
Praxis im Bundeshaus. Nota bene zu einem denkbar heiklen Zeitpunkt.
2. nehmen die Bundesbehörden die Interessen als SBB-Eigentümer und 
Miteigentümer anderer Bahnen nicht wahr, wenn sie auf dem europaweit 
besten Bahnnetz Konkurrenz zulassen, die nicht den gleichen 
Bedingungen unterliegt, wie die eigenen Schweizer Bahnen. Das zeugt 
von wenig Weitsicht.
Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund bekennt sich zusammen mit 
den Bundesbehörden klar zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse 
auf die Schiene. Sie darf aber kein Grund für schlechtere 
Arbeitsbedingungen sein und darf die Wettbewerbsbedingungen der 
Schweizer Bahnen nicht schmälern.
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 079-756 89 50