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SGB stellt Fortschritte bei der Anwendung der flankierenden Massnahmen fest Mehr Kontrollen sind aber nötig

01.04.2005 – 14:02 

Bern (ots) -

Der SGB begrüsst die Publikation des Berichtes über
die Anwendung der flankierenden Massnahmen. Der Bericht des EVD 
zeigt, dass die Behörden zunehmend gewillt sind, diese auch richtig 
anzuwenden.
Der Bericht bestätigt die vom SGB immer wieder wiederholte 
Voraussage, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer 
Masseneinwanderung führen werde. Hingegen wird von ihr ein 
bedeutender Druck auf die Löhne ausgehen. Die mit knapp 6% 
verhältnismässig hohe Zahl von Verfehlungen zeigt, dass es die 
flankierenden Massnahmen braucht und dass sie konsequent umgesetzt 
werden müssen.
Der Bericht attestiert den Kantonen eindeutige Fortschritte bei der 
Anwendung der flankierenden Massnahmen. Wo ein allgemeinverbindlich 
erklärter (ave)Gesamtarbeitsvertrag existiert, finden zunehmend 
häufig Kontrollen der Arbeitsbedingungen statt. Hingegen werden die 
Anstellungsbedingungen in den Branchen ohne ave 
Gesamtarbeitsverträgen noch kaum kontrolliert. Hier, speziell in 
Branchen mit tendenziell instabilen Arbeitsbedingungen wie im 
Detailhandel, Transportgewerbe und in der Reinigung, müssen in den 
nächsten Wochen noch Fortschritte realisiert werden. Ebenso ist 
darauf hinzuweisen, dass ein grosser Teil der Resultate im 
vorliegenden Bericht noch aus wenigen aktiven Kantonen stammt. 
Leider befinden sich einzelne Kantone, darunter auch der 
wirtschaftlich starke Kanton Zürich, bei der Kontrolle der 
Arbeitsbedingungen noch immer im Rückstand.
Der SGB wird Ende April eine eigene Auswertung der flankierenden 
Massnahmen vorstellen. Er hofft, dann weitere Fortschritte 
feststellen zu können.
Auskünfte: Serge Gaillard 079 / 353 11 06