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BVG-Umwandlungssatz: Unnötige Hektik des Bundesrates

16.11.2005 – 12:15 

Bern (ots) -

Ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da sich die Zinsen
nach oben entwickeln, will der Bundesrat den Umwandlungssatz in der 
beruflichen Vorsorge auf 6,4 Prozent senken. Finanzmarktexperten 
prognostizieren die Zinswende, sie läuten das Ende der fallenden 
bzw. nachhaltig tiefen Zinsen ein. In diesem Umfeld ist die Absicht 
des Bundesrates überstürzt und durch die Fakten nicht gestützt.
Auch das Argument der steigenden Lebenserwartung verfängt nicht. 
Diese wurde bereits durch die Senkung des Umwandlungssatzes in der 
1. BVG-Revision aufgefangen.
Der SGB fordert den Bundesrat auf, statt einer Hauruck-Übung die 
Entwicklung der Finanzmärkte noch etwas länger zu beobachten. Der 
Umwandlungssatz ist neben dem Mindestzins der wichtigste Parameter 
für die Bestimmung der Rentenhöhe in der obligatorischen beruflichen 
Vorsorge. Diese Schlüsselzahlen dürfen nicht gesenkt werden, will 
man nicht das Vertrauen der Menschen in unser System der 
Altersvorsorge gefährden.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova: Tel. 079-428 05 90 (ab 13 Uhr)