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Verordnung flankierende Massnahmen Die Anstellungsbedingungen endlich in allen Branchen effizient kontrollieren

09.12.2005 – 14:29 

Bern (ots) -

Der SGB begrüsst den heutigen Entscheid des
Bundesrates, die Verordnung zu den flankierenden Massnahmen rasch 
einzuführen. Gleichzeitig bedauert er, dass die Zahl der 150 
zusätzlichen Inspektoren nicht explizit in der Verordnung 
festgehalten wird. Der SGB hofft, dass der Bundesrat sein 
diesbezüglich wiederholtes mündliches Versprechen einhält.
Festzustellen ist, dass die Kontrollen heute praktisch nur in 
Branchen mit einem allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsvertrag zufrieden stellend funktionieren. Das muss 
ändern. Auch in den weiteren Branchen müssen die 
Anstellungsbedingungen kontrolliert werden, um Lohndruck in Folge 
der Personenfreizügigkeit verhindern zu können.
Der SGB wird sich dafür einsetzen, dass die Leistungsvereinbarungen 
mit den Kantonen so konkret formuliert sind, dass die Kontrollen in 
allen Kantonen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig muss 
verhindert werden, dass der grösste Teil des Geldes verwendet wird, 
um kantonale Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem 
Meldeverfahren zu finanzieren.
Auskünfte: Serge Gaillard, Natel 079 / 353 11 06