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Neuauflage der 11. AHV-Revision Immer noch einseitiger Abbau – Vorruhestandsleistungen blosses Notpflästerchen

21.12.2005 – 11:01 

Bern (ots) -

Die heute vom Bundesrat vorgestellte AHV-Vorlage ist
nach wie vor durch einseitigen Abbau gekennzeichnet. Zugemutet wird 
dieser
• den Frauen: Dies, obwohl die Jobs nicht da sind, die Löhne der 
älteren Frauen schlecht sind und die Frauen in der beruflichen 
Vorsorge und auf dem Arbeitsmarkt generell nach wie vor 
diskriminiert werden.
• den BezügerInnen von AHV- (und IV-)Leistungen. Obwohl die Renten 
heute nicht existenzsichernd sind, 
wird die Kaufkraft der Rentner/innen geschwächt werden.
Die Vorruhestandsleistung (VRL) ist völlig ungenügend. Sie 
ignoriert die sozialen Bedürfnisse und die Realitäten auf dem 
Arbeitsmarkt:
• Die Voraussetzungen, um diese VRL zu erhalten, sind sehr streng 
und schikanös. Die VRL käme nur ganz wenigen Personen zugute.
• Die VRL diskriminiert Ausländer. Gerade sie jedoch sind wegen 
krankmachenden Arbeitsbedingungen oft auf einen früheren Rücktritt 
angewiesen.
• Die gewählte Lösung ist sehr bürokratisch und wird 
einen hohen Verwaltungsaufwand und hohe Verwaltungskosten nach sich 
ziehen.
Fazit: die VRL sind eine Leistung nur für die Ärmsten der Armen; sie 
bringen den allermeisten älteren Arbeitnehmenden, die aus 
gesundheitlichen oder arbeitsmarktlichen Gründen keinen Erwerb mehr 
finden, nichts. Zudem vermögen sie den Leistungsabbau in der AHV- 
Revision nicht zu kompensieren.
Der einzige sozial nachhaltige Vorschlag zu einem würdigen flexiblen 
Rentenalter ist mit der kurz vor dem Sammelabschluss stehenden 
AHV-Volksinitiative des SGB gegeben. Diese gibt ab 62 einen Anspruch 
auf eine garantierte Rente und ermöglicht damit auch jenen, die es 
am meisten nötig haben, den vorbezogenen Altersrücktritt.
Auskünfte: Colette Nova, 031 / 377 01 24 oder 079 / 428 05 90
           Ewald Ackermann, 031 / 377 01 09