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Flexible AHV ab 62 statt unsoziale Couchepin-Revision

05.05.2006 – 15:55 

Bern (ots) -

Die zuständige Kommission des Nationalrates ist auf
die Neuauflage der unsozialen 11. AHV-Revision von Bundesrat 
Couchepin eingetreten. Der dort vorgesehene Vorruhestand ist eine 
Kombination von tiefen Leistungen, hohen Hürden und kleinlichen 
Regelungen. Gegenüber heute bringt sie kaum Verbesserungen. Die 
Mehrheit, die heute auf eine Frühpensionierung angewiesen ist, sich 
diese jedoch nicht leisten kann, wäre auch in Zukunft von einer 
sozialen Lösung ausgeschlossen. Finanziert werden soll diese 
mickrige Vorruhestandsleistung direkt durch ein höheres 
Frauenrentenalter.
Die Neuauflage der 11. AHV-Revision à la Couchepin hat zwei klare 
Ziele: Die Frauen „endlich“ zu Rentenalter 65 zu zwingen, ungeachtet 
der weiter bestehenden Lohndiskriminierung, und die Kaufkraft von 
über 2 Millionen Rentnerinnen und Rentnern zu schwächen. Eine ebenso 
ungeniessbare Mixtur wie die erste Auflage, die vom Volk mit 
überwältigendem Mehr abgelehnt worden ist. Das Eintreten auf die 
Couchepin-Abbaupläne kommt einer Missachtung des Volkswillens 
gleich.
Seit einem Monat steht den unsozialen Couchepin-Plänen eine 
politische Alternative gegenüber: Die Volksinitiative für ein 
flexibles AHV-Alter ab 62 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes. 
Sie bringt eine volle, ungekürzte AHV-Rente als Rechtsanspruch, die 
allen Versicherten ab Alter 62 offen steht, wenn sie keine 
Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Eine Rente auch für Personen aus dem 
Mittelstand - nicht nur für die Ärmsten der Armen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 031-377 01 21 oder 079-756 89 50
Pietro Cavadini, Tel. 079-353 01 56