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Revision des Arbeitsgesetzes Nationalrat bodigt Jugendschutz und wertet damit die Berufslehre ab

15.06.2006 – 10:31 

Bern (ots) -

Mit der vom Nationalrat beschlossenen Herabsetzung des
Jugendschutzalters von 20 auf 18 Jahren verschlechtern sich die 
Arbeitsbedingungen der jungen Arbeitnehmer/innen und insbesondere 
der Lehrlinge.
Die Herabsetzung des Jugendschutzalters bedeutet, dass bereits 18- 
Jährige Lehrlinge Nachtarbeit leisten müssen, auch sonntags 
aufgeboten und zu Überzeit angehalten werden können. Zudem können 
sie auch für gesundheitlich hoch riskante Tätigkeiten herangezogen 
werden. Dies obschon laut SUVA-Statistiken die Lernenden doppelt so 
häufig am Arbeitsplatz verunfallen als ihre älteren Kollegen und 
einen schlechteren Gesundheitszustand als die gleichaltrigen 
Mittelschüler/innen aufweisen. Doch die bürgerliche Mehrheit des 
Nationalrats wollte nichts von einem griffigen Schutz der Gesundheit 
junger Arbeitnehmenden wissen. Sie wies gar den wesentlich vom SGB 
erarbeiteten Kompromiss ab, wenigstens für die Lehrlinge das 
Schutzalter bei 20 Jahren zu belassen.
Für den SGB ist eine solche Verwilderung der Berufslehre 
inakzeptabel. Unser duales Berufsbildungssystem ist anspruchsvoll 
und fordert von den Auszubildenden ein hohes Mass an Einsatz. 
Auszubildende unterliegen der doppelten Belastung von Arbeit und 
Schule. Besondere Regeln zumindest auf Verordnungsstufe zum Schutz 
vor Überanspruchung sind daher notwendig und Voraussetzung für 
attraktive Lehrstellen.
Kurz vor den Sommerferien haben immer noch tausende Jugendliche 
keine Lehrstelle gefunden. Sie brauchen ein stärkeres Engagement der 
Wirtschaft und des Staates zur Schaffung von Ausbildungsplätzen und 
keine Verschlechterung ihrer künftigen Arbeitsbedingungen. Regierung 
und Parlament müssen das Problem der Jugendarbeitslosig-keit endlich 
ernst nehmen. Der eingeschlagene Weg, die Abwertung der Berufslehre, 
ist zynisch und kontraproduktiv.
Für Fragen:
Doris Bianchi: Tel.: 076 / 564 67 67, Peter Sigerist: Tel.: 079 / 
404 56 85, Jean-Christophe Schwaab: Tel: 079 / 404 56 85