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Umwandlungssatz BVG: überhastete Senkung

28.06.2006 – 13:27 

Bern (ots) -

Mit seinem Vorschlag, den Umwandlungssatz innert 4
Jahren auf 6.4 Prozent zu senken, will der Bundesrat den vor kurzem 
in der BVG- Revision bereits gesenkten Umwandlungssatz noch stärker 
und rascher senken. Eine solche erneute Senkung ist überhastet und 
schwächt die Glaubwürdigkeit der Politik. Sozialpolitisch ist sie 
sehr problematisch, trifft sie doch praktisch nur diejenigen 
Versicherten, die mit tiefen Löhne und niedrigen Vorsorgeleistungen 
bereits schlecht dastehen. Gerade diese Versicherten sollte der 
Mindestumwandlungssatz schützen. Deshalb fordern wir im Falle einer 
Senkung flankierende Massnahmen.
Die Versicherungsgesellschaften wollen bekanntlich den 
Umwandlungssatz auf Satz auf 6 Prozent oder gar noch tiefer zu 
senken. Mit einem derart tiefen Satz würden die Versicherten 
geschädigt und die – trotz dem von ihnen als zu hoch verteufelten 
heutigen Umwandlungssatz – hohen Gewinne der 
Versicherungsgesellschaften noch weiter erhöht. Das Parlament wird 
gut daran tun, diesen Forderungen nicht nachzugeben. Dies umso mehr, 
als bei den Versicherungsgesellschaften nach wie vor keine richtige 
Transparenz besteht und sie auch die in der BVG-Revision eingeführte 
Regelung über die paritätische Verwaltung durch die Sozialpartner 
verletzen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031-377 01 24 oder 079-428 05 90