Logo Presseportal

Vollversion Presseportal


Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen Nun muss die Schweiz endlich zügig handeln

16.11.2006 – 14:15 

Bern (ots) -

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die
gestern vom Verwaltungsrat des internationalen Arbeitsamtes 
einstimmig verabschiedeten Empfehlungen an die Adresse der Schweizer 
Regierung, Vertreter/innen von Gewerkschaften besser gegen 
missbräuchliche Kündigung zu schützen. Die IAO hat insbesondere dazu 
aufgerufen, dass Gewerkschaftsvertreter/innen nach Vorgabe des 
Gleichstellungsgesetzes vor missbräuchlicher Kündigung zu schützen 
seien. Dort ist die Wiedereinstellung von in der Folge von 
Lohngleichheitsauseinandersetzungen missbräuchlich gekündigten 
Personen möglich. Genau dies verlangt der SGB auch für 
missbräuchlich gekündigte Gewerkschaftsvertreter/innen.
Der SGB verlangt von den Schweizer Behörden eine zügige 
entsprechende Reform der Gesetzgebung. Er fordert sie auf, sich 
nicht länger hinter prozeduralen Fragen zu verstecken. Völkerrecht 
bricht Landesrecht. Das Recht, die gewerkschaftlichen Belange im 
Betrieb wahrzunehmen, hängt in der Luft, wenn die entsprechenden 
Vertreter/innen nicht vor missbräuchlicher Kündigung geschützt sind.
Auskünfte: Jean Claude Prince : 079 689 45 84