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IV-Zahlen zeigen: Mehr Wiedereingliederung und nicht Streichen laufender Leistungen ist verlangt

12.03.2007 – 13:17 

Bern (ots) -

Der heute vom Bundesamt für Sozialversicherungen
vorgestellte Fakt, dass 2006 die Zahl der Neurenten gegenüber 2003 
um 30 % gesenkt werden konnte, zeigt in aller Eindrücklichkeit: Der 
in der 5. IV- Revision enthaltene Angriff auf die laufenden 
Leistungen ist unbegründet.
Hingegen ist mehr Wiedereingliederung unabdingbar – es genügt nicht, 
dass eine strenger gewordene IV mehr Gesuche um Neurenten ablehnt 
ohne zu wissen, ob die Betroffenen in der Fürsorge oder im Elend 
landen. Gerade hinsichtlich der Wiedereingliederung kann die 5. IV- 
Revision keine Garantien abgeben. Denn wenn es für die Menschen mit 
negativem Rentenentscheid Stellen geben muss, dann stehen hierbei 
primär die Arbeitgeber in der Verantwortung. Eine solche Pflicht 
aber fehlt in der 5. IV-Revision. Auch wegen dieser Unausgewogenheit 
bekämpft der SGB diese Revision.
Unabhängig des Rückgangs der Neurenten und auch unabhängig der 5. 
IV- Revision braucht es jedoch rasch und dringlich mehr Einnahmen 
und damit eine eigenständige Finanzierungsvorlage für die IV.
Auskünfte: 
Rolf Zimmermann 031. 377 01 21	
Colette Nova 079.428 05 90	
Ewald Ackermann,031. 377 01 09