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Öffnungszeiten Tankstellenshops: Kein Dominospiel bei der Nachtarbeit!

21.10.2009 – 13:40 

Bern (ots) -

Das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu
den Tankstellenshops bringt es auf den Punkt: Vom Nachtarbeitsverbot 
des Arbeitsgesetzes darf nicht leichtfertig abgewichen werden. 
Nachtarbeit ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen belastend und 
gesundheitsschädigend, daher darf sie nur in Ausnahmefällen zulässig 
sein.
Das Einkaufen in Tankstellen Supermärkten während der Nacht ist 
kein Bedürfnis der breiten Bevölkerung. Das Shoppingerlebnis von 
Wenigen reicht nicht aus, um das Nachtarbeitsverbot auszuhebeln.
Wenn Tankstellen Supermärkte auch nachts öffnen könnten, werden 
bald wie im Dominospiel andere Geschäfte in Bahnhöfen oder in der 
Innenstadt nachziehen. Denn auch diese Geschäfte werden das gleiche 
Recht verlangen. Bald müssten so Tausende von Verkaufsangestellten 
nachts arbeiten.
Es ist daher richtig, dass Tankstellen Supermärkte nachts 
schliessen müssen. Der Arbeitnehmerschutz muss ernst genommen werden 
- vor allem in der Wirtschaftskrise.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich auch weiterhin 
gegen die Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes des Verkaufspersonals 
wehren und auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes pochen.

Kontakt:

Doris Bianchi, Zentralsekretärin, Tel. 031-377 01 13 oder 076-564 67
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