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Schutz vor ungerechtfertigter Kündigung Endlich, Bundesrat anerkennt Handlungsbedarf

17.12.2009 – 12:33 

Bern (ots) -

Der Bundesrat hat beschlossen, den Kündigungsschutz
von Whistleblowern (= Personen, die korruptionsähnliche Zustände in 
einem Unternehmen anzeigen) auf weitere Kategorien von Beschäftigten 
auszudehnen, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen. Damit 
sollen auch die Vertreter von Gewerkschaften und Mitglieder von 
Betriebskommissionen von besserem Schutz vor ungerechtfertigter 
Kündigung profitieren können.
Der SGB, der schon lange auf diesen Missstand hingewiesen hat, 
begrüsst diese Erweiterungsabsicht.  Endlich ist nun auch dem 
Bundesrat bewusst, dass Zivilcourage in der schweizerischen 
Arbeitswelt nicht durch Stellenverlust bestraft werden soll. Der 
Bundesrat will auch die Höhe der Sanktionen überprüfen, die heute bei
ungerechtfertigter Kündigung maximal eine Entschädigung von sechs 
Monatslöhnen vorsehen. Der SGB fordert allerdings, dass krasse 
ungerechtfertigte Kündigungen ungültig sein müssen.
In der gegenwärtigen Krise sind viele Arbeitnehmer-Vertreter/innen 
Opfer von ungerechtfertigten Entlassungen und mundtot gemacht worden.
Wer so Mut am Arbeitsplatz beweist, verdient einen besseren Schutz.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Auskünfte: Doris Bianchi, 076 564 67 67
Ewald Ackermann, 031 377 01 09 oder 079 660 36 14