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PD: UNO-Kompetenz zur Beseitigung von Rassendiskriminierung

22.11.2002 – 11:45 

Bern (ots) -

Die aussenpolitische Kommission des Ständerates stimmt
dem Bundesbeschluss zu Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens 
zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu.
Nach Ansicht der Kommission soll die Schweiz die Kompetenz des UNO- 
Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 
(CERD) zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen 
anerkennen.
Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat eine Erklärung 
über den Internationalen Strafgerichtshof zu empfehlen. Schliesslich 
hat sie ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und den USA 
über die Bekämpfung des Terrorismus geprüft.
Die Schweiz ist dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung 
jeder Form von Rassendiskriminierung 1994 beigetreten. Mittlerweile 
haben 162 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert und 41 davon 
haben das in Artikel 14 vorgesehene individuelle 
Mitteilungsverfahren angenommen. Gemäss diesem Artikel können 
Personen oder Personengruppen, die sich als Opfer einer rassistisch 
motivierten Diskriminierung fühlen, nach Durchlaufen der nationalen 
Instanzen eine entsprechende Mitteilung an den UNO-Ausschuss 
richten. Nach eingehender Prüfung der Eingabe kann der Ausschuss, 
gegebenenfalls, Vorschläge und Empfehlungen zu Handen des 
Vertragsstaates aussprechen. In der Sommersession hatte der 
Ständerat beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates (01.052), 
welche die Anerkennung der Kompetenz des CERD zur Entgegennahme und 
Erörterung individueller Mitteilungen beantragt, einzutreten und sie 
an die Aussenpolitische Kommission zurückzuweisen. Die Kommission 
hat somit die Gelegenheit erhalten, auf die zahlreichen, während der 
Debatte im Rat aufgeworfen Fragen vertieft einzugehen. Dabei hat sie 
Herrn Ion Diaconu, Präsidenten des CERD, sowie die 
Völkerrechtsdirektion des EDA angehört. Die Kommission konnte ihre 
ursprünglichen Bedenken weitgehend ausräumen. Insbesondere hat sie 
feststellen können, dass die Empfehlungen des CERD keinen juristisch 
zwingenden Charakter haben, sondern als Beiträge des CERD zum Dialog 
mit dem Vertragsstaat über eine wirksame Bekämpfung des Rassismus zu 
verstehen sind. Die Unabhängigkeit der schweizerischen gerichtlichen 
Instanzen bleibt somit gewahrt. Gestützt auf die gewonnenen 
Erkenntnisse hat die Kommission einstimmig dem Bundesbeschluss 
betreffend Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 
zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zugestimmt. In 
einem Postulat wird sie aber den Bundesrat einladen, ihr seinen 
periodischen Bericht an den UNO-Ausschuss vorgängig zur 
Stellungnahme zu unterbreiten. Damit wird sie insbesondere die im 
Bericht über die Kantone gemachten Aussagen näher prüfen können. Der 
letzte Bericht hat diesbezüglich zur Kritik Anlass gegeben. Ferner 
hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat die Abgabe einer Erklärung 
zu empfehlen, in der die Haltung des Bundesrates in Bezug auf den 
Internationalen Strafgerichtshof unterstützt wird. Sie ist nämlich 
der Auffassung, dass kein Abkommen mit den USA abgeschlossen werden 
soll, das die Stellung des Internationalen Strafgerichtshofs 
schwächen würde. Schliesslich hat sich die Kommission mit einem 
Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Stationierung von 
Polizeibeamten befasst. Dabei hat sie sich vergewissern können, dass 
dieses Abkommen operative und administrative Belange regelt und 
keine neue Rechte oder Pflichten festlegt, die über den bestehenden 
gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die Kommission tagte am 21. 
November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian 
Reimann (AG/SVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth 
Metzler.
Bern, 21. November 2002
Parlamentsdienste
Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel. 
062 871 26 77
Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15