Parlamentsdienste
PD: UNO-Kompetenz zur Beseitigung von Rassendiskriminierung
Bern (ots) -
Die aussenpolitische Kommission des Ständerates stimmt dem Bundesbeschluss zu Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zu.
Nach Ansicht der Kommission soll die Schweiz die Kompetenz des UNO- Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen anerkennen.
Im Weiteren hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat eine Erklärung über den Internationalen Strafgerichtshof zu empfehlen. Schliesslich hat sie ein Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Bekämpfung des Terrorismus geprüft.
Die Schweiz ist dem internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung 1994 beigetreten. Mittlerweile haben 162 Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert und 41 davon haben das in Artikel 14 vorgesehene individuelle Mitteilungsverfahren angenommen. Gemäss diesem Artikel können Personen oder Personengruppen, die sich als Opfer einer rassistisch motivierten Diskriminierung fühlen, nach Durchlaufen der nationalen Instanzen eine entsprechende Mitteilung an den UNO-Ausschuss richten. Nach eingehender Prüfung der Eingabe kann der Ausschuss, gegebenenfalls, Vorschläge und Empfehlungen zu Handen des Vertragsstaates aussprechen. In der Sommersession hatte der Ständerat beschlossen, auf die Vorlage des Bundesrates (01.052), welche die Anerkennung der Kompetenz des CERD zur Entgegennahme und Erörterung individueller Mitteilungen beantragt, einzutreten und sie an die Aussenpolitische Kommission zurückzuweisen. Die Kommission hat somit die Gelegenheit erhalten, auf die zahlreichen, während der Debatte im Rat aufgeworfen Fragen vertieft einzugehen. Dabei hat sie Herrn Ion Diaconu, Präsidenten des CERD, sowie die Völkerrechtsdirektion des EDA angehört. Die Kommission konnte ihre ursprünglichen Bedenken weitgehend ausräumen. Insbesondere hat sie feststellen können, dass die Empfehlungen des CERD keinen juristisch zwingenden Charakter haben, sondern als Beiträge des CERD zum Dialog mit dem Vertragsstaat über eine wirksame Bekämpfung des Rassismus zu verstehen sind. Die Unabhängigkeit der schweizerischen gerichtlichen Instanzen bleibt somit gewahrt. Gestützt auf die gewonnenen Erkenntnisse hat die Kommission einstimmig dem Bundesbeschluss betreffend Artikel 14 des Internationalen Übereinkommens von 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung zugestimmt. In einem Postulat wird sie aber den Bundesrat einladen, ihr seinen periodischen Bericht an den UNO-Ausschuss vorgängig zur Stellungnahme zu unterbreiten. Damit wird sie insbesondere die im Bericht über die Kantone gemachten Aussagen näher prüfen können. Der letzte Bericht hat diesbezüglich zur Kritik Anlass gegeben. Ferner hat die Kommission beschlossen, ihrem Rat die Abgabe einer Erklärung zu empfehlen, in der die Haltung des Bundesrates in Bezug auf den Internationalen Strafgerichtshof unterstützt wird. Sie ist nämlich der Auffassung, dass kein Abkommen mit den USA abgeschlossen werden soll, das die Stellung des Internationalen Strafgerichtshofs schwächen würde. Schliesslich hat sich die Kommission mit einem Abkommen zwischen der Schweiz und den USA über die Stationierung von Polizeibeamten befasst. Dabei hat sie sich vergewissern können, dass dieses Abkommen operative und administrative Belange regelt und keine neue Rechte oder Pflichten festlegt, die über den bestehenden gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Die Kommission tagte am 21. November 2002 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Maximilian Reimann (AG/SVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler.
Bern, 21. November 2002 Parlamentsdienste
Auskünfte: Ständerat Maximilian Reimann, Kommissionspräsident, Tel. 062 871 26 77 Paolo Janke, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 15