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PD: Langsamer Abbau der Differenzen im Kernenergiegesetz. Zustimmung zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt

29.01.2003 – 11:20 
(ots) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) 
des Nationalrats beantragt ihrem Rat beim Kernenergiegesetz 
mehrheitlich dem Ständerat zuzustimmen und Differenzen auszuräumen. 
Sie stimmt einer rechtlichen Grundlage für die Fortsetzung der 
Schweizer Beiträge am Globalen Umweltfonds und weiteren 125 
Millionen Rahmenkredit zu. Sie lehnt eine Parlamentarische 
Initiative im Bereich landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der 
Bauzonen ab.
Die UREK hat bei den Differenzen im Kernenergiegesetz (01.022) 
weitgehend den Beschlüssen des Ständerats zugestimmt; es sind jedoch 
elf Minderheitsanträge zu den 18 Differenzen eingereicht worden. Die 
UREK beantragt ihrem Rat, weitgehend dem Ständerat zu folgen, und 
stellt verfeinerte Texte zur Diskussion: Die Kantone sollen ohne 
Entscheidungsrecht bei der Rahmenbewilligung für eine 
Entsorgungsanlage bleiben. Das Departement muss den Standortkanton 
jedoch anhören. Die Anliegen des Standortkantons sind zu 
berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig 
einschränkt (Art. 43). Auch bei der Baubewilligung für Kernanlagen 
muss das Departement den Standortkanton anhören. Lehnt dieser das 
Gesuch ab und erteilt das Departement die Bewilligung dennoch, so 
ist der Kanton zur Beschwerde berechtigt (Art. 48). In den Artikeln 
78 und 79 hält die UREK am Streichen der Solidarhaftung fest. 
Reichen die Beiträge der Atomkraftwerke für den Entsorgungsfonds bei 
einem Schadenfall nicht aus, so muss die öffentliche Hand für die 
Differenz aufkommen. Auch die Wiederaufarbeitung abgebrannter 
Brennelemente soll weiterhin zugelassen werden (Art. 104/4). Die 
UREK lehnt die Kennzeichnung von Elektrizität (Art. 5bis 
Energiegesetz) und die Einspeisebedingungen für neue 
Elektrizitätserzeugungsanlagen (Art. 7bis Energiegesetz) sowie die 
Lenkungsabgabe auf Atomstrom (Art. 28bis Übergangsbestimmungen) ab. 
Sie stimmt hingegen für die Übernahme von Strom kleiner Produzenten 
ins Übertragungsnetz (Art. 7 Abs. 7 Energiegesetz).
Bundesgesetz über Umweltschutz. Änderung Globale Umweltprobleme. 
Rahmenkredit (02.079): Mit einem neuen Artikel soll im USG die 
formell-gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit geschaffen 
werden. Damit wird einem Bundesratsbeschluss von 2000 Genüge getan, 
der die Praxis für Finanzbeiträge im Bereiche der auswärtigen 
Angelegenheiten neu regelte. Der neue Artikel wurde in der UREK mit 
23 zu 0 Stimmen angenommen. Der Rahmenkredit von 125 Millionen 
Franken wird in zehn Jahrestranchen für die Beteiligung der Schweiz 
am Globalen Umweltfonds (GEF), am multilateralen Ozonfonds und an 
Klimafonds verwendet. Der Globale Umweltfonds ist das wichtigste 
Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und 
Protokolle im Umweltbereich. Die Schweiz hat sich 1991 erstmals im 
Rahmen der 700-Jahr-Feiern im internationalen Umweltbereich 
engagiert. Die UREK stimmte mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen 
dem Rahmenkredit zu.
Mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte die UREK bei der 
Parlamentarischen Initiative Umbauten in der Landwirtschaftszone. 
Kantonale Kompetenz (Dupraz) (02.453) Folge geben ab. Die Initiative 
will die Kompetenz für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen 
vollständig den Kantonen übertragen. Es betrifft dies vor allem 
verlassene landwirtschaftliche Gebäude, die in Wohnungen umgebaut 
werden dürfen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Die Mehrheit 
der Kommission war der Ansicht, dass diese Lockerung der 
Zersiedelung enorm Vorschub leisten würde. Sie würde uns erneut 26 
verschiedene kantonale Regelungen bringen. Sie ist sich bewusst, 
dass die heutige Regelung schwierig in der Anwendung ist. Die vom 
Bundesamt für Raumentwicklung gegenwärtig bearbeitete Revision der 
Raumplanungsverordnung wird diesen Bedenken Rechnung tragen.
Die Kommission tagte am 27. und 28. Januar 2003 unter dem Vorsitz 
von Christian Speck (V/AG) und in zeitweiser Anwesenheit von 
Bundesrat Leuenberger in Bern.
Auskünfte:
Christian Speck, Kommissionspräsident, Tel. 079 4141 555
Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34