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PD: Langsamer Abbau der Differenzen im Kernenergiegesetz. Zustimmung zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt
(ots) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats beantragt ihrem Rat beim Kernenergiegesetz mehrheitlich dem Ständerat zuzustimmen und Differenzen auszuräumen. Sie stimmt einer rechtlichen Grundlage für die Fortsetzung der Schweizer Beiträge am Globalen Umweltfonds und weiteren 125 Millionen Rahmenkredit zu. Sie lehnt eine Parlamentarische Initiative im Bereich landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der Bauzonen ab.
Die UREK hat bei den Differenzen im Kernenergiegesetz (01.022) weitgehend den Beschlüssen des Ständerats zugestimmt; es sind jedoch elf Minderheitsanträge zu den 18 Differenzen eingereicht worden. Die UREK beantragt ihrem Rat, weitgehend dem Ständerat zu folgen, und stellt verfeinerte Texte zur Diskussion: Die Kantone sollen ohne Entscheidungsrecht bei der Rahmenbewilligung für eine Entsorgungsanlage bleiben. Das Departement muss den Standortkanton jedoch anhören. Die Anliegen des Standortkantons sind zu berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt (Art. 43). Auch bei der Baubewilligung für Kernanlagen muss das Departement den Standortkanton anhören. Lehnt dieser das Gesuch ab und erteilt das Departement die Bewilligung dennoch, so ist der Kanton zur Beschwerde berechtigt (Art. 48). In den Artikeln 78 und 79 hält die UREK am Streichen der Solidarhaftung fest. Reichen die Beiträge der Atomkraftwerke für den Entsorgungsfonds bei einem Schadenfall nicht aus, so muss die öffentliche Hand für die Differenz aufkommen. Auch die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente soll weiterhin zugelassen werden (Art. 104/4). Die UREK lehnt die Kennzeichnung von Elektrizität (Art. 5bis Energiegesetz) und die Einspeisebedingungen für neue Elektrizitätserzeugungsanlagen (Art. 7bis Energiegesetz) sowie die Lenkungsabgabe auf Atomstrom (Art. 28bis Übergangsbestimmungen) ab. Sie stimmt hingegen für die Übernahme von Strom kleiner Produzenten ins Übertragungsnetz (Art. 7 Abs. 7 Energiegesetz).
Bundesgesetz über Umweltschutz. Änderung Globale Umweltprobleme. Rahmenkredit (02.079): Mit einem neuen Artikel soll im USG die formell-gesetzliche Grundlage für den Rahmenkredit geschaffen werden. Damit wird einem Bundesratsbeschluss von 2000 Genüge getan, der die Praxis für Finanzbeiträge im Bereiche der auswärtigen Angelegenheiten neu regelte. Der neue Artikel wurde in der UREK mit 23 zu 0 Stimmen angenommen. Der Rahmenkredit von 125 Millionen Franken wird in zehn Jahrestranchen für die Beteiligung der Schweiz am Globalen Umweltfonds (GEF), am multilateralen Ozonfonds und an Klimafonds verwendet. Der Globale Umweltfonds ist das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich. Die Schweiz hat sich 1991 erstmals im Rahmen der 700-Jahr-Feiern im internationalen Umweltbereich engagiert. Die UREK stimmte mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Rahmenkredit zu.
Mit 11 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen lehnte die UREK bei der Parlamentarischen Initiative Umbauten in der Landwirtschaftszone. Kantonale Kompetenz (Dupraz) (02.453) Folge geben ab. Die Initiative will die Kompetenz für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen vollständig den Kantonen übertragen. Es betrifft dies vor allem verlassene landwirtschaftliche Gebäude, die in Wohnungen umgebaut werden dürfen, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass diese Lockerung der Zersiedelung enorm Vorschub leisten würde. Sie würde uns erneut 26 verschiedene kantonale Regelungen bringen. Sie ist sich bewusst, dass die heutige Regelung schwierig in der Anwendung ist. Die vom Bundesamt für Raumentwicklung gegenwärtig bearbeitete Revision der Raumplanungsverordnung wird diesen Bedenken Rechnung tragen.
Die Kommission tagte am 27. und 28. Januar 2003 unter dem Vorsitz von Christian Speck (V/AG) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Leuenberger in Bern.
Auskünfte: Christian Speck, Kommissionspräsident, Tel. 079 4141 555 Pierre Jeanneret, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 97 34