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PD: Steuerpaket: Ehepaar und Familienbesteuerung soll auf den 1. Januar 2004 in Kraft treten
(ots) - Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lehnt den Rückkommensantrag der WAK-S zum Inkrafttreten des Teils Ehepaar- und Familienbesteuerung des Steuerpakets (02.021) mit 15:9:1 Stimmen ab. Damit steht die Frage des Inkrafttretens dieses Teils des Steuerpakets auf den 1. Januar 2004 in der kommenden Beratung der Frühjahrssession im Ständerat nicht mehr zur Diskussion.
1. Hintergrund Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage der Bundesfinanzen, hat der Bundesrat am 30. Januar 2003 beschlossen, dem Parlament zu beantragen, das Inkrafttreten des Stauerpakets zu verzögern, bis die Schuldenbremse eingehalten werde. Im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung besteht allerdings keine Divergenz mehr zwischen den beiden Räten über das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004. Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz (Art. 16 Abs. 3) kann auf bereinigte Punkte nur zurückgekommen werden, wenn die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte dies beantragen. Die WAK-S hatte der WAK-N am 30. Januar 2003 einen entsprechenden Antrag gestellt (Mehrheit für Inkrafttreten auf 2006, Minderheit auf 2005, vgl. auch www.parlament.ch => Medienmitteilung => WAK-S vom 30.1.2003).
2. Kommissionsmehrheit Die Kommissionsmehrheit lehnt den Rückkommensantrag mit 15:9:1 Stimme ab. Für sie stellt die bedrohliche Situation der Bundesfinanzen einerseits ein Ausgabenproblem dar (das Ausgabenwachstum habe weit über dem Wirtschaftswachstum gelegen), während andererseits das Wirtschaftswachstum der Schweiz in den vergangenen Jahren schwach war (vorteilhafte steuerliche Rahmenbedingungen können hier einen positiven Effekt zeigen). Zu diesem Problem komme heute das Problem der wegfallenden Steuererträge hinzu. Der Bereich 'Ehepaar- und Familienbesteuerung' soll trotzdem auf 2004 in Kraft treten. Dies einerseits aus Gründen der Steuergerechtigkeit, da die seit Jahren vom Bundesgericht geforderte Aufhebung der Diskriminierung zwischen den Verheirateten und Konkubinatspaaren umgesetzt werden müsse. Auch seien die Familien endlich zu entlasten, da dies gesellschafts- und wirtschaftspolitisch bedeutende Auswirkungen habe. Tatsächlich würde das Steuerpaket für die unteren Einkommen bedeutende Entlastungen bringen, da Einkommen bis 70'000 Franken keine direkte Bundessteuer mehr bezahlen sollen. Das Ausgabenwachstum des Staates solle nicht auf dem Rücken der Familien und der Steuergerechtigkeit ausgetragen werden.
3. Kommissionsminderheit Für die Minderheit bewirkt das Steuerpaket eine Umlagerung von unten nach oben. Gleichzeitig werde das Sparprogramm wiederum die unteren Schichten treffen. Die Befürworter des Steuerpakets seien ausserdem nicht bereit, die Ausgaben in gewissen Bereichen wie z.B. der Armee und der Landwirtschaft zu kürzen. Auch werde der Mehrheitsentscheid die Anwendung der Schuldenbremse weiter erschweren. Schliesslich würde das auch von der Minderheit unterstützte Ziel der Steuergerechtigkeit zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren am besten durch die Einführung einer Individualbesteuerung erreicht.
Der Entscheid der WAK-N bedeutet, dass im jetzigen Verfahrenszeitpunkt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004 von den beiden Räten nicht mehr diskutiert werden kann.
Die Kommission tagte am 17. und 18. Februar 2003 in Bern unter dem Vorsitz von NR Maitre (CVP, GE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger.
Auskünfte: Jean-Philippe Maitre, Präsident der WAK, Tel.: 022/703 47 51 Stefan Brupbacher, Sekretär der Kommission, Tel.: 079/789 13 81 Alexandre Füzesséry, Stv. Sekretär der Kommission, Tel.: 031/322 98 58