Parlamentsdienste
PD: DNA-Profil Gesetz
Bern (ots) -
Die Kommission für REchtsfragen des Ständerates hat das DNA-Profil- Gesetz mit einigen Präzisierungen gegenüber der Fassung des Nationalrates einstimmig angenommen. Sie hat ferner dem neuen Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte zugestimmt.
Die Kommission hat das neue Bundesgesetz über die Verwendung von DNA- Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten und vermissten Personen (00.088) einstimmig angenommen. Sie befürwortet sowohl das vom Nationalrat beschlossene Verbot der Analyse codierender Abschnitte der DNA als auch die Beschränkung von Massenuntersuchungen auf die Aufklärung von Verbrechen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass eine Person die Möglichkeit haben soll, ihr eigenes DNA-Profil im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Dritte erstellen zu lassen, um sich von einem Verdacht zu entlasten oder gewissen Gerüchten Einhalt zu gebieten. Die Kommission hat die Bestimmung über Probenahme und Erstellung von DNA- Profilen bei verurteilten Personen geändert. So wurde der Kreis der betroffenen Personen geändert (Verurteilung auf Grund eines vorsätzlich begangenen Verbrechens oder Vergehens gegen Leib und Leben oder die sexuelle Integrität; Verurteilung auf Grund eines vorsätzlichen Verbrechens, das mit Freiheitsentzug von über einem Jahr bestraft wird; Verurteilung zu einer Massnahme oder zur Verwahrung). Es wird Sache der urteilenden Behörde sein, über die Erstellung eines DNA-Profils zu entscheiden, insbesondere unter Berücksichtigung der Wiederholungsgefahr. Schliesslich verzichtet die Kommission wie schon der Nationalrat darauf, einen Deliktskatalog zu erstellen, in dem festgehalten ist, wann ein DNA- Profil in das Informationssystem aufgenommen werden kann.
Die Kommission hat das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (01.064) einstimmig angenommen. Das Gesetz sieht vor, dass das Gemeinwesen der Bund oder ein Kanton , dessen Behörden die Einziehung verfügt haben, 5/10 der eingezogenen Vermögenswerte erhalten. Dem Kanton, in dem sich die eingezogenen Vermögenswerte befinden, fallen 2/10 zu. Der Bund erhält in jedem Fall 3/10. Die Kommission befürwortet diesen Teilungsschlüssel. Die Mehrheit betont, dass der Bund einen Anteil von 3/10 erhalten müsse, da er die Kantone bei der Bekämpfung der Kriminalität unterstützt und ihm durch seine neue Zuständigkeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens, der Geldwäscherei, der Korruption und der Wirtschaftskriminalität hohe zusätzliche Kosten erwachsen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, dass der Bundesanteil von 3/10 für die Bekämpfung des Drogenanbaus und der sexuellen Ausbeutung von Kindern in Entwicklungsländern eingesetzt wird.
Schliesslich hat die Kommission im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) die Detailberatung des Entwurfs zum Bundesgerichtsgesetz aufgenommen. Sie wird ihre Arbeiten nach der Frühjahrssession fortsetzen.
Die Kommission tagte am 26./27. Februar 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (VS/CVP) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Metzler in Bern.
Bern, 27. Februar 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel. 027 455 78 40 Christine Lenzen, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 97 10