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PD: Ja für eine höhere Entschädigung für Rekruten Ja zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes

28.03.2003 – 16:15 
(ots) - Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 
beantragt, die Erwerbsausfallentschädigungen der Rekruten und jene 
der anderen Militärdienstleistenden zu erhöhen. Hingegen will sie 
den Erwerbsersatz für Wehrpflichtige klar von der 
Mutterschaftsversicherung getrennt haben. Deshalb verlangt sie eine 
Zweiteilung der Vorlage Triponez. Im Weiteren beantragt die 
Kommission, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. 
Dezember 2005 zuzustimmen.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) 
beantragt, beim Erwerbsersatz der Erhöhung des Rekrutenansatzes 
(03.020) zuzustimmen, d.h. den heutigen Tagesansatz um Fr. 11.- von 
43 auf 54 Franken anzuheben. Sie prüfte diese Frage im Rahmen eines 
Mitberichts an die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit 
des Ständerates (SGK-S) und gelangte dabei zum Schluss, dass diese 
Massnahme sich vollauf rechtfertigt, da der Sozialdienst der Armee 
jährlich 2,5 Millionen Franken Unterstützungsgelder ausrichtet, 
wovon ein grosser Teil an Rekruten in finanziellen Schwierigkeiten 
geht. Mit dieser Erhöhung soll auch der im Rahmen der Armee XXI 
vorgesehenen Verlängerung der Rekrutenschule Rechnung getragen 
werden. Die Kommission hatte sich bereits bei der 6. Revision des 
Erwerbsersatzgesetzes (EOG) für eine solche Erhöhung ausgesprochen, 
allerdings vergeblich. Diese Erhöhung hat Mehrkosten von 30 
Millionen Franken zur Folge. Die Kommission befürwortet auch den in 
der parlamentarischen Initiative Triponez (01.426) enthaltenen 
Antrag, die Grundentschädigung für die anderen 
Militärdienstleistenden von 65 auf 80% des massgebenden Einkommens 
anzuheben. Damit sollen in den Augen der Kommission insbesondere die 
militärischen Kaderleute, die im Zivilleben selbständig erwerbend 
sind, entlastet werden. Diese Erhöhung zieht Mehrkosten von 62 
Millionen Franken nach sich. Die Kommission ist der Meinung, dass 
der EO-Fonds diese Erhöhung verkraften kann, ohne dass der 
Beitragssatz von heute 3 Promille erhöht werden muss. Hingegen 
schlägt die SiK-S der SGK-S vor, den Erwerbsersatz für 
Dienstpflichtige klar von den Mutterschaftsleistungen zu trennen. 
Sie beantragt mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, alle 
Bestimmungen betreffend den militärischen Erwerbsersatz in die 
Vorlage des Bundesrates aufzunehmen (03.020) und in der Vorlage 
Triponez (01.426) nur das Element der Mutterschaftsversicherung zu 
belassen. Ihrer Auffassung nach handelt es sich dabei um zwei 
grundverschiedene Anliegen, die getrennt zu regeln sind. Aus dem 
gleichen Grunde muss über die beiden Bereiche getrennt Buch geführt 
werden, damit bezüglich der Kosten und der Leistungen Transparenz 
geschaffen wird. Die SiK-S beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 1 
Enthaltung, der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis zum 31. 
Dezember 2005 (03.024) zuzustimmen. Sie ist der Auffassung, dass 
diese Militärpräsenz für die Stabilität der Region sowie für die 
Fortführung der weiteren Tätigkeiten vor Ort (insbesondere jene der 
DEZA, aber auch des Seco und des Bundesamtes für Flüchtlinge) 
unerlässlich ist und deshalb verlängert werden muss. Dieser 
Entscheid ist eine logische Folgerung der ersten Verlängerung, 
welche die Bundesversammlung im Dezember 2001 beschlossen hat, sowie 
des Berichts über die Ablösung der Militärpräsenz durch zivile 
Strukturen. Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben dabei 
unverändert. Seit Oktober 2002 sind die Swisscoy-Mitglieder zum 
Selbstschutz mit einer persönlichen Waffe ausgerüstet (Sturmgewehr, 
Pistole, Maschinenpistole, bei Bedarf Pfefferspray). Seither verfügt 
das Kontingent zudem über einen mechanisierten Infanteriezug mit 
Radschützenpanzern und über ein Lufttransportelement 
(Transporthelikopter SUPER PUMA). Der Bestand wurde seit Oktober 
2002 von 160 auf 220 Personen aufgestockt. Die SiK-S ist der 
Meinung, dass im Kosovo eine Militärpräsenz solange nötig ist, bis 
die Statusfrage gelöst ist. Im Rahmen eines Mitberichts an die 
Aussenpolitische Kommission des Ständerats prüfte die SiK-S die 
Vorlage zu einem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen 
Friedensförderung (02.077) sowie zwei Rahmenkreditvorlagen (02.076 
und 02.091). Sie empfiehlt der APK-S, zu prüfen, ob sich diese drei 
Geschäfte in eine einzige Vorlage zusammenfassen lassen, ob 
angesichts der Lage der Bundesfinanzen der Rahmenkredit das 
geeignete Instrument sei und ob die vorgesehenen Beträge angemessen 
seien. Sie ersucht den Bundesrat in einem Postulat, die politische 
Führung und Koordination der zivilen Friedensförderung und 
Konfliktbearbeitung departementsübergreifend zu strukturieren. 
Schliesslich befasste sich die Kommission mit dem Anteil der 
Milizoffiziere unter den Kommandanten von Aktivbataillone. Sie hat 
mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass gemäss Planung 66% der 
Bataillonskommandanten Milizoffiziere sind. Artikel 10 der 
Verordnung über die Organisation der Armee sieht nämlich vor, dass 
die Truppenkörper-Kommandos mehrheitlich von Milizoffizieren 
sicherzustellen seien. Die Kommission hat am 27. und 28. März unter 
dem Vorsitz von Ständerat Hans Hess (FDP, OW) und im Beisein von 
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des EDA, und von 
Bundesrat Samuel Schmid, Vorsteher des VBS, in Bern getagt.
Bern, 28. März 2003 Parlamentsdienste
Auskunft:
Hans Hess, Präsident SiK-S, Tel. 041 / 660 11 47
Pierre-Yves Breuleux, Kommissionssekretär, Tel. 031 / 322 24 28