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PD: Das Kulturgütertransfergesetz soll seine Zähne behalten
(ots) - Bei der Beratung desKulturgütertransfergesetzes hält sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates in wichtigen Fragen enger an den Vorschlag des Bundesrates als an die Beschlüsse des Nationalrates. Sie beantragt einstimmig, an einer Verjährungsfrist von 30 Jahren für die Rückführungsklagen anderer Staaten festzuhalten.
Ihren ersten Sitzungstag hat die WBK-S der Beratung der in der Frühjahrssession vom Nationalrat bereits behandelten UNESCO- Konvention 1970 und des zu deren Ratifikation erforderlichen Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG / 01.077n) gewidmet. Ziel der UNESCO-Konvention ist es, den Schutz für Kulturgüter zu verbessern und in internationaler Zusammenarbeit das kulturelle Erbe der Menschheit zu sichern (Botschaft S. 536) und somit dem illegalen Kulturgütertransfer Einhalt zu gebieten. Dass auf diesem Gebiet Regelungsbedarf gegeben ist, wurde schon im Nationalrat unterstrichen: Als eine der wichtigsten Kunsthandelsnationen kennt die Schweiz bis anhin auf Bundesebene keine Regelung bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Als Kommission des Zweitrats hat sich die WBK-S auf ein kurzes Hearing mit Vertretern des Kunsthandels, der Museen, der Archäologie und einem juristischen Experten beschränkt. Die Diskussion in der WBK-S fokussierte sich bald auf spezifische Themen, die im Erstrat bereits kontrovers besprochen und zum Teil abweichend vom Entwurf des Bundesrates beschlossen worden sind. So rückten vor allem die Dauer der Verjährungsfrist für Rückführungsklagen anderer Staaten, die vom Nationalrat nur knapp verworfene Meldepflicht bei begründetem Verdacht für die illegale Einfuhr von Kulturgütern und die Art der Entschädigung eines gutgläubigen Käufers von illegal eingeführtem Kulturgut ins Zentrum der Diskussion.
Eintreten war unbestritten und die Entscheidungen in der anschliessenden Detailberatung fielen mit bemerkenswerter Deutlichkeit. Mit 12:0 Stimmen und ohne Enthaltungen beantragt die Kommission, an einer Verjährungsfrist von 30 Jahren für Rückführungsklagen festzuhalten, während der Nationalrat die Frist auf 15 Jahre begrenzen will. Unbestritten blieb ebenfalls, dass der Kaufpreis und nicht, wie vom Nationalrat beschlossen, der Verkehrswert eines illegal eingeführten Kulturguts Massstab für die Entschädigung eines gutgläubigen Käufers gelten soll (Artikel 9). In Übereinstimmung mit dem Nationalrat empfiehlt die Kommission hingegen, keine Meldepflicht in das Gesetz aufzunehmen. Sie hält die vom Käufer eines Kulturguts verlangte Aufzeichnungspflicht für genügend. Eine Präzisierung schlägt die Kommission im Bereich der Kontrolle vor: Die Fachstelle des Bundes neu anstelle der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden soll lediglich Zutrittsrecht zu den Geschäftsräumen und Lagern des Kunsthandels haben. Die gesamte Strafverfolgung obliegt den ordentlichen Strafverfolgungsorganen (Artikel 18).
Gesetzesentwurf und Konvention wurden in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet.
Die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT-Botschaft / 02.089n) soll noch in dieser Legislatur verabschiedet werden; deshalb hat sich die WBK bereits mit dieser Vorlage befasst, die in der Maisession im Nationalrat zur Diskussion stehen wird. Der Präsentation durch die Vorsteher des EDI und des EVD folgte eine Aussprache mit einer Delegation der EDK. Die Beratung folgt am 20. Mai.
Ferner standen zwei Motionen auf der Traktandenliste: Obschon die WBK das Anliegen der Freiwilligendienste für die Jugend begrüsst und unterstützt, beantragt sie mit 10 zu 1 Stimmen, die Motion NR (Wyss Ursula. 00.3584) als Postulat zu überweisen. Ebenfalls als Postulat überwiesen werden soll die Motion NR (Graf Maya. 02.3125), welche einen Bericht zur unabhängigen Toxikologie- Forschung in der Schweiz verlangt ein Anliegen, das von der Verwaltung bereits aufgenommen worden ist.
Die Kommission tagte am 31. März/ 1. April 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri (CVP/ ZG) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Pascal Couchepin und Bundesrat Joseph Deiss in Bern.
Auskünfte: Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60 Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38