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PD: Oberaufsicht über die Bundesfinanzen in einem schwierigen Umfeld
(ots) - Die Wirtschaftsflaute im Jahr 2002 führte in der Staatsrechnung zu einem Einnahmenausfall von 3,5 Milliarden Franken. Um der Schuldenbremse gerecht zu werden, kürzten Bundesrat und Parlament den Voranschlag 2003 und führten eine Kreditsperre ein. Vor diesem finanzpolitischen Hintergrund war der Auftrag der Finanzdelegation zur laufenden Überwachung des Finanzgebarens im Berichtsjahr besonders anspruchsvoll.
Gemäss Geschäftsverkehrsgesetz obliegt der Finanzdelegation die laufende nähere Überwachung des gesamten Finanzhaushalts des Bundes und der dezentralisierten Verwaltung. Sie zählt je drei Mitglieder des Ständerates und des Nationalrates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören. Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Stellungnahmen an die Finanzkommissionen und andere Kommissionen richten.
Im Berichtsjahr bewilligte die Finanzdelegation an Stelle des Parlamentes im Dringlichkeitsverfahren insgesamt 29 Zahlungskredite im Betrag von 584 Mio. Franken und 3 Zusatzkredite im Betrag von 40 Mio. Franken. Bei einem Zahlungskredit lehnte die Finanzdelegation den Vorschuss ab. Der Soforthilfe an die Milchwirtschaft stimmte die Finanzdelegation zu, nachdem sie die Rechtsgrundlagen überprüft hatte. Der Bund konnte darauf die Milchzahlungen an die Bauern zu 85 % ab 1. August bis zum 22. September 2002 übernehmen. Für die Finanzdelegation war entscheidend, dass die Mittel im Zahlungsrahmen von 14 Milliarden Franken enthalten waren, der 1999 für die Landwirtschaft für die Jahre 2000 bis 2003 bewilligt wurde.
Neben der Behandlung der dringlichen Kredite stellte der Abschluss der Vereinbarung 2002 einen Meilenstein in der Tätigkeit der Finanzdelegation dar. Die am 26. November 2002 zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat abgeschlossene Vereinbarung betrifft die Aufsicht und das Reporting bei Personalmassnahmen beim obersten Kader des Bundes bzw. der bundesnahen Organisationen. Im Sinne der mitschreitenden Finanzaufsicht bedürfen bestimmte Massnahmen der Zustimmung der Finanzdelegation, bevor sie in Kraft treten, so zum Beispiel die Ausrichtung von Entschädigungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses. Bei der nachträglichen Oberaufsicht unterbreitet der Bundesrat der Finanzdelegation nach Abschluss der Staatsrechnung einen Bericht mit anonymisierten Statistiken über die getroffenen Personalmassnahmen in der zentralen Bundesverwaltung, namentlich im Zulagenbereich.
Als weitere Schwerpunktthemen der Finanzdelegation im Berichtsjahr sind zu erwähnen:
Standortbestimmung über die Oberaufsicht der Unternehmungen und Organisationen des Bundes im 3. und 4. Kreis,
Prüfung der finanziellen Auswirkungen von Rechnungslegungsstandards, Deckungslücken bei den Pensionskassen, Anlagen der Pensionskasse des Bundes und der Übergang zur PUBLICA,
Prüfung der Aufwendungen des Bundes für die Expo.02,
Prüfung der Verwendung des Überbrückungskredits für die Luftfahrt,
Verfolgung des Projekts NOVE-IT (neu organisierte Informatik des Bundes),
Prüfung einer verbesserten Einnahmenschätzung. Die Finanzdelegation erachtet es als dringend notwendig, dass die laufende Kontrolle der Einnahmeneingänge und die Darstellung der künftigen Entwicklung der zu erwartenden Bundeseinnahmen verbessert werden.
Leid und Freud prägten das Berichtsjahr: Am 11. Juni 2002 starb der amtierende Präsident der Finanzdelegation, Herr Ständerat Rico Wenger, nach schwerer Krankheit. Das Doppeljubiläum 100 Jahre Finanzdelegation und 125 Jahre Eidgenössische Finanzkontrolle wurde mit einer Feier und einer Tagung zur aktuellen Thematik Risiken von Industrie- und Informationsgesellschaften und die Herausforderung für die Aufsichtssysteme des Bundes im September begangen.
Wie die weiteren Prüfungspunkte nach Departementen zeigen, hat die Finanzdelegation auch eine Vielzahl von Geschäften behandelt, die zwar kaum Schlagzeilen machten, jedoch die Oberaufsicht in der Verwaltung sicherstellten. Die Finanzdelegation betrachtet die umfassende Oberaufsicht der Bundesfinanzen im schwierigen finanzpolitischen Umfeld als eine besondere Herausforderung. Mehr denn je wird sie darauf bestehen, dass die mit Steuergeldern finanzierten Leistungen wirtschaftlich und effektiv erbracht werden.
Im Bericht der Finanzdelegation 2002 werden wiederum insbesondere Fälle erwähnt, die zu Bemerkungen oder Anregungen Anlass gaben. Dass die Finanzdelegation auch zahlreiche Geschäfte positiv beurteilt hat, kommt daher nur ungenügend zum Ausdruck. Sie richtet ihren Dank an den Bundesrat und die Verwaltung für die insgesamt zweckmässige Verwendung öffentlicher Gelder.
Bern, 3. April 2003 Finanzdelegation der eidgenössischen Räte
Auskünfte: Herr Nationalrat Urs Hofmann, Präsident der Finanzdelegation (079 293 70 85) Herr Ständerat Hans Lauri, Vizepräsident der Finanzdelegation (031 721 48 62) Herren Christian Ayer/Hans Schiffmann, Sekretär/Stv. Sekretär der Finanzdelegation und der Finanzkommissionen (031 322 63 91/92)