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PD: Ja zur Erwerbsersatzversicherung für Mütter und zur Erhöhung der Ansätze für Rekruten
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates spricht sich für eine Erwerbsersatzversicherung für Mütter und für eine Erhöhung der Ansätze für Dienstleistende und für Rekruten aus. Sie äussert sich positiv zu zwei Änderungen des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) betreffend die Berechnung der Verwaltungskosten und lehnt die Standesinitiative Wallis betreffend Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die Invalidenversicherung ab. Zustimmend nimmt sie Kenntnis von der Absicht des Bundesrates betreffend Sanierung der Pensionskassen und überweist vier Vorstösse des Nationalrats, die eine verstärkte Aufsicht in der Beruflichen Vorsorge verlangen. Die Geltungsdauer des Bundesbeschlusses über die Heroinabgabe soll bis Ende 2009 verlängert werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) befasste sich schwergewichtig mit der Parlamentarischen Initiative 01.426 n Revision Erwerbsersatzgesetz. Ausweitung der Erwerbsersatzansprüche auf erwerbstätige Mütter (Triponez) und gleichzeitig mit der Botschaft des Bundesrates 03.020 zur Revision des Erwerbsersatzgesetzes (Erhöhung Rekrutenansatz sowie Anpassungen infolge Armee XXI und Bevölkerungsschutzreform). Nachdem die Vorlage zur Einführung einer Mutterschaftsversicherung 14 Wochen nach der Geburt; 80 Prozent des Lohnes am 3. Dezember 2002 vom Nationalrat angenommen worden war, hatte sich die SGK-SR an ihrer Januarsitzung ein erstes Mal damit befasst und Eintreten beschlossen. Die Detailberatung wollte sie aber erst bei Vorliegen der aufgrund der Motion Engelberger (01.3522) in Aussicht gestellten Botschaft zur Erhöhung der Rekrutenentschädigung vornehmen. Die nun vorliegende Botschaft sieht eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung von 20 auf 25 Prozent des Höchstbetrages (heute 215 Franken pro Tag) der Gesamtentschädigung vor; der Einheitsbetrag für kinderlose Rekruten soll demnach, nebst Sold und freier Verpflegung, von 43 auf 54 Franken im Tag angehoben werden. Die Kommission will die beiden Vorlagen, denen sie in der Detailberatung zugestimmt hat, in einer Vorlage vereinigen. An ihrer nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 wird sie über die in diesem Sinne modifizierte Vorlage die Gesamtabstimmung durchführen. Abweichend vom Nationalrat beantragt sie, für die Begründung des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung eine minimale Erwerbstätigkeit von 5 Monaten (Nationalrat 3 Monate) vorauszusetzen. Ausserdem spricht sie sich dafür aus, dass die Mutterschaftsentschädigung auch bei Adoptionen, allerdings beschränkt auf vier Wochen, ausgerichtet wird. Anders als der im Nationalrat abgelehnte Vorschlag soll sich die Adoptionsentschädigung einzig auf die Mütter beschränken und nur ausgerichtet werden, wenn das Kind im Zeitpunkt der Aufnahme das 4. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Ferner befasste sich die Kommission mit verschiedenen Vorstössen zu Änderungen im Unfallversicherungsgesetz (UVG). Sowohl die Parlamentarische Initiative 02.433 Minimalprämie in der Unfallversicherung (Schweiger) wie die gleich lautende Motion des Nationalrates 02.3365 (Gutzwiller) fordern, dass die Versicherer unabhängig vom jeweiligen Risiko eine Minimalprämie erheben dürfen, deren Höchstgrenze vom Bundesrat festzulegen ist. Die Kommission entschied mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Anliegen in Form einer Kommissionsinitiative aufzugreifen.
Die Parlamentarische Initiative 02.434 Prämienzuschläge für Verwaltungskosten (Forster) und die Motion des Nationalrates 02.3370 (Gutzwiller), Prämienzuschläge für Verwaltungskosten in der Unfallversicherung, fordern, dass die Höhe des Prämienzuschlags für Verwaltungskosten der Versicherer in Zukunft nicht mehr von den Prämienzuschläge der SUVA abhängig sein sollen. Die Kommission beschloss mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative Folge zu geben und somit den Versicherern mehr Spielraum für ihre Preisgestaltung zu lassen. Ob die erforderlichen Gesetzesänderungen in der obgenannten Kommissionsinitiative enthalten sein oder separat dem Rat vorgelegt werden sollen, wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung vom 19. Mai 2003 entscheiden.
Weiter befasste sich die Kommission mit der Standesinitiative Wallis 02.307 Übernahme der angeborenen Krankheiten durch die Invalidenversicherung. Nach geltendem Recht werden die medizinischen Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen bis zum 20. Altersjahr durch die IV übernommen. Ab dem 20. Altersjahr fallen diese zu Lasten der Krankenversicherung, wobei für die Betroffenen Selbstbehalt und Franchise anfallen. Um diese plötzliche finanzielle Belastung zu vermeiden, fordert die Standesinitiative die Übernahme der Kostenbeteiligung durch die IV. Da dies zu einer stossenden Ungleichheit zwischen Menschen mit Geburtsgebrechen und anderen mit nachträglich erworbenen Krankheiten führen würde, lehnt die Kommission mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Standesinitiative ab.
Anschliessend liess sich die Kommission von Bundespräsident Couchepin über die Lage der Pensionskassen orientieren. Zustimmend nahm sie Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, in den nächsten Monaten auf dem Verordnungsweg die Beseitigung der Unterdeckung zu veranlassen. Sodann behandelte sie vier Motionen des Nationalrates. Sie beantragt einstimmig, drei davon als Motion zu überweisen (02.3401 Sicherheit und Vertrauen bezüglich der zweiten Säule der Altersvorsorge; 02.3418 Versicherungsaufsicht, 02.3421 BVG. Bruttoprinzip der gesamten Rechnungslegung). Ebenfalls einstimmig beantragt sie, die Motion 02.3417, Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Privatversicherungen. Überprüfung als Postulat beider Räte zu überweisen. Zusätzlichen eigenen Handlungsbedarf stellte die Kommission nicht fest.
Schliesslich stimmte die Kommission einstimmig für Annahme des Bundesgesetzes über die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin (02.054 n) zu. Der Nationalrat hatte der Vorlage am 3. März 2003 mit 110 zu 42 Stimmen zugestimmt. Damit soll die Geltungsdauer dieses Bundesbeschusses ohne inhaltliche Änderung um fünf Jahre verlängert werden.
Die Kommission tagte am 7. April 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin.
Auskünfte: Bruno Frick, Kommissionspräsident, (Tel. 055/418 30 33) Ida Stauffer, Kommissionssekretärin (Tel. 031 322 98 40)