Parlamentsdienste
PD: Neue Finanzordnung und Alcopops behandelt
(ots) - Die WAK des Nationalrats hat an ihrer Sitzung vom 23. und 24. Juni 2003 einen Beitrag zum Entlastungspaket und der Alkoholprävention bei Jugendlichen geleistet indem die Erhöhung der Besteuerung der Alcopops beantragt wird. Ausserdem wurde die Neue Finanzordnung beraten, welche mindestens bis 2020 die finanziellen Grundlagen des Bundes regeln soll. Schliesslich behandelte die WAK-N den bundesrätlichen Bericht zu den Parallelimporten.
I. Neue Finanzordnung 1. Hintergrund Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer stellen die wichtigsten Einnahmequellen des Bundes dar. Bisher musste die Finanzordnung periodisch nachgeführt und dem Volk vorgelegt werden. Die NFO verfolgt drei Ziele: Erstens die langfristige Sicherung der beiden Haupteinnahmequellen, zweitens die Nachführung der Bundesverfassung und drittens die Vereinfachung des Steuersystems. Der Bundesrat schlägt keine Erhöhung der Steuersätze vor. Eintreten wird von der WAK-N einstimmig beschlossen.
2. Einzelne Beschlüsse Veränderung des Unternehmenssteuersatzes (Art. 128 Abs. 1 Bst. b BV): Der Bundesrat schlägt vor, den Unternehmenssteuersatz auf die heute geltenden 8,5% festzuschreiben, womit Rechtssicherheit geschaffen werde. Anträge auf einerseits ein Beibehalten des geltenden Rechts (9,8%) im Sinne einer Reserve für die anstehende Unternehmenssteuerreform II und andererseits ein Senken des Unternehmenssteuersatzes auf 8% wurden abgelehnt (je 15:6).
Verankerung der Steuerquotenneutralität bei Steuersatzveränderungen auf Bundesebene: Insbesondere vor dem Hintergrund steigender MWST- Sätze wurden Anträge gestellt, dass bei Anpassungen der Bundessteuern oder des Steuersystems eine steigende Steuerbelastung z.B. durch ein Senken der direkten Bundessteuern zu kompensieren sei. Die Mehrheit lehnt namentlich wegen der demographischen Entwicklung ein solch starres Korsett für die Bundesfinanzen ebenso ab wie die Vermischung der Frage der Steuerquotenneutralität mit der Weiterführung der NFO. Schliesslich sei die Bestimmung auch nicht notwendig, da jede Steuersatzerhöhung vom Volk abgesegnet werden müsse.
Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen (Art. 130, Abs. 1bis BV): Die bundesrätliche Vorlage sieht vor, auf den Sondersteuersatz ab 2006 zu verzichten (Steuervolumen ca. 150 Mio. Franken). Der Ständerat beschloss, die Möglichkeit eines zweiten reduzierten Satzes, der zwischen dem reduzierten und dem Normalsatz liegen soll. Dem schliesst sich die Mehrheit (12:8) der WAK-N an: Der Tourismus sei zu sehr der Volatilität des Schweizer Frankens ausgesetzt und die ausländische Konkurrenz profitiere ebenfalls von reduzierten Steuersätzen. Für die Minderheit soll der Sondersteuersatz als Giesskannensubvention abgeschafft werden.
Verwendung von 5% des nicht zweckgebundenen MWST-Ertrags für die Prämienverbilligung der Krankenkassenversicherung (Art. 130 Abs. 3 BV): Wie bisher schlägt der Bundesrat für die NFO vor, dass 5% des nicht zweckgebundenen Ertrags für die Prämienverbilligung der Krankenkassenversicherung verwendet werden. Damit soll die verfassungsmässig vorgesehene Entlastung der unteren Einkommen als Kompensation der nicht progressiven MWST erreicht werden. Der Ständerat beschloss, diese Entlastung für die ganze Dauer der NFO einzuführen, sofern der Gesetzgeber nicht eine andere Verwendung des Geldes zugunsten unterer Einkommen beschliesst.
Befristung der Neuen Finanzordnung: Der Bundesrat schlägt vor, die NFO nicht mehr zu befristen. Anders der Ständerat, der eine Befristung bis 2020 vorsieht. Die Mehrheit der WAK-N folgt diesem Beschluss mit 13:9 Stimmen: Auch für sie ist die Steuerpolitik in regelmässigen Abständen zu überdenken, und Volk und Stände sollen in grösseren zeitlichen Abständen über die Grundlagen der Bundesfinanzordnung entscheiden können. Nachdem die z.Z. geltende Finanzordnung auf 12 Jahre befristet ist, soll die Befristung der NFO gemäss Antrag der WAK-N auf 2020 auslaufen.
II. Alcopops Zur Bekämpfung des Alkoholkonsums von Jugendlichen beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft (03.019), die Alkoholsteuer auf Alcopops um 300 Prozent zu erhöhen, was bedeutet, dass die Steuerbelastung von 50 Rappen pro Flasche auf 1,82 Franken steigt. Anlässlich der Sommersession verabschiedete der Ständerat die Gesetzesvorlage ohne Gegenstimmen.
Die Kommission wies in ihrer Sitzung darauf hin, dass Alcopops bei Jugendlichen (manche von ihnen sind erst 12, ja sogar erst 10 Jahre alt) auf enormen Zuspruch stossen, was ein ernstes Gesundheitsproblem aufwirft. Sie ist ohne Gegenstimme auf den Entwurf eingetreten. Die Erhöhung des Preises dieser alkoholischen Getränke durch eine höhere Steuerbelastung ist nach Auffassung der WAK-N eine Massnahme, die bei diesem Zielpublikum wirksam sein wird. Das Beispiel Frankreichs, welches ebenfalls eine zusätzliche Steuer auf alkoholhaltigen Süssgetränken eingeführt hat, beweist dies; nachdem die entsprechende Nachfrage in unserem Nachbarland nämlich gesunken war, verzichteten die Hersteller darauf, Alcopops weiterhin auf den Markt zu bringen. Uneinigkeit bestand in der Kommission hingegen über das Ausmass der Steuererhöhung: Eine Erhöhung um lediglich 100 Prozent wurde mit 13 gegen 10 Stimmen verworfen. Die Minderheit hatte geltend gemacht, auch mit einer geringeren Erhöhung würde die angestrebte Wirkung erzielt. Gleichzeitig würden damit diejenigen Personen, welche Alcopops in vernünftigem Mass konsumieren, nicht mit einer in den Augen der Minderheit prohibitiven Steuer bestraft. Die Mehrheit war der Auffassung, dass nur mit einer bedeutenden Steuererhöhung die gewünschte Wirkung erzielt werden kann, was auch die Erfahrungen im Ausland bestätigen. Angesichts der extrem schädlichen Auswirkungen des Konsums von Alcopops auf die Jugendlichen vertritt die sie die Ansicht, dass eine halbherzige Massnahme nicht zu verantworten wäre.
III. Parallelimporte 1. Hintergrund Ende 1999 erging der Bundesgerichtsentscheid Kodak SA gegen Jumbo Markt, in welchem in Schliessung einer echten Gesetzeslücke für den Bereich des Patentrechts der Grundsatz der nationalen Erschöpfung statuiert wurde. Das Postulat (00.3612) Parallelimporte. Bericht zur Erschöpfungsproblematik bis Ende 2002 verlangte im Anschluss vom Bundesrat einen vertieften Bericht, den die Kommission an ihrer heutigen Sitzung beraten hat.
Der Bericht, der auf drei umfassenden Studien basiert, zeigt, dass die internationale Erschöpfung zwar aus wirtschaftstheoretischer Sicht sachgerecht wäre, aber mit einem zusätzlichen Wachstum von 0,0% - 0,1% des BIP einen kaum messbaren Nutzen bringen würde. Damit können die negativen Effekte auf nationaler (Forschungsplatz Schweiz) und internationaler (keine Preisdifferenzierung für Drittweltländer und somit Gefahr des Lieferstopps) Ebene nicht wettgemacht werden, weshalb der Bundesrat die internationale Erschöpfung verwirft. Die auf die EU beschränkte, regionale Erschöpfung kann nicht unilateral verfügt werden und bedarf eines bilateralen Übereinkommens mit der EU.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat eine mögliche Gesetzesänderung vor, welche den Missbrauch von Patenten unterbindet. Damit soll die mit der KG-Revision bereits beschlossene Missbrauchsverbot (Art. 3 Abs. 2 KG) das Verbot gewisser Vertikalabreden (Art. 5 Abs. 4 KG) ergänzt werden: So sollen Produkte, die durch Immaterialgüter mehrfach geschützt werden, (z.B. die Parfumflache (Markenschutz), deren Verschluss durch ein Patent geschützt wird) sich nicht auf den Patentschutz stützen können, wenn der Charakter des patentrechtlich geschützten Produktteils nur von untergeordnete Bedeutung ist.
2. Weiteres Vorgehen Für die Kommission steht die internationale Erschöpfung z.Z. nicht zur Diskussion. Mit Stichentscheid des Präsidenten (12:12) überweist die Kommission ein Postulat, das vom Bundesrat bis Mitte 2004 einen Bericht zur regionalen Erschöpfung verlangt, auf welchem anschliessend d.h. nach den bilateralen Verhandlungen II gegebenenfalls die entsprechenden Verhandlungen mit der EU aufgenommen werden können. Dabei soll der Bereich der administrierten Preise bei Pharmaprodukte separat analysiert werden. Die Kommissionsminderheit lehnt das Postulat ab, da der Forschungs- und Produktionsplatz Schweiz nicht geschädigt werden dürfe.
Die Sitzung fand am 23. und 24. Juni 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Philippe Maitre (CVP/GE) und im teilweisen Beisein von Bundesrat Villiger statt.
Bern, 24. Juni 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Nationalrat Jean-Philippe Maitre, Präsident der Kommission: 022/703 47 50 Stefan Brupbacher, Kommissionssekretär, Tel.: 079/789 13 81 Alexandre Füzesséry, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031/322 98 58