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PD: SGK beginnt mit den Beratungen zum Transplantationsgesetz und verabschiedet Übergangsregelung für die Verbilligung der Krankenkassenprämien

08.07.2003 – 14:47 
(ots) - An ihrem dritten Sitzungstag einer dreitägigen Sitzung war 
in der SGK-N das Eintreten auf das Transplantationsgesetz 
unbestritten. Bei der Detailberatung steckt die Kommission noch in 
den Anfängen. Umstrittener war die Übergangslösung bei den 
Bundessubventionen für die Verbilligung der Krankenkassenprämien, wo 
zwei Minderheiten höhere Beträge als die vom Bundesrat 
vorgeschlagenen fordern.
Nach rund zweistündiger Diskussion war Eintreten auf das 
Transplantationsgesetz (01.057 n) in der Kommission unbestritten. 
Das Transplantationsgesetz erfasst Organe, Gewebe und Zellen sowohl 
menschlichen wie tierischen Ursprungs. Das Gesetz will die heutige 
Rechtszersplitterung beseitigen und eine verbesserte 
Rechtssicherheit in diesem Bereich schaffen. Es soll insbesondere 
Missbräuche verhindern und die Menschenwürde, die Persönlichkeit und 
die Gesundheit im Zusammenhang mit Transplantationen schützen. 
Grundlage für eine einheitliche Regelung für Spende, Entnahme und 
Übertragung von Organen, Geweben und Zellen ist der 1999 von Volk 
und Ständen angenommene Verfassungsartikel (Art. 119a). Die 
Detailberatung drehte sich vorerst vor allem um Zweck und 
Grundbegriffe. Für einige Themen wurden von der Verwaltung klärende 
Zusatzberichte angefordert.
Die SGK-N hat mit 18:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen den 
Bundesbeschluss über die Krankenversicherung. Bundesbeiträge für die 
Jahre 2004 – 2007 (03.042 ns) verabschiedet. Zwei Minderheiten 
verlangen jährlich zusätzlich 500 Millionen (Jost Gross) bzw. 100 
Millionen (Guisan) Franken Bundessubventionen. Der Bundesbeschluss 
ist wegen der Verzögerungen bei der KVG-Revision (00.079) nötig 
geworden. Der geltende Bundesbeschluss, der die jährlichen Beiträge 
des Bundes an die Kantone für die Verbilligung der 
Krankenkassenprämien für Versicherte in bescheidenen 
wirtschaftlichen Verhältnissen regelt, läuft Ende 2003 aus. Der neue 
Bundesbeschluss soll verhindern, dass eine Lücke bei der 
Prämienverbilligung bis zur Inkraftsetzung der laufenden KVG- 
Revision entsteht, welche ein neues Modell der Prämienverbilligung 
vorschlägt. Gegenüber dem Betrag für 2003 von 2314 Millionen Franken 
sollen die jährlichen Beiträge jeweils um 1,5 Prozent steigen.
Einstimmig angenommen wurde der Bundesbeschluss Soziale Sicherheit. 
Abkommen mit der Republik der Philippinen (02.082). Das Abkommen 
regelt die Koordination der Alters-, Hinterlassenen- und 
Invalidenversicherung und folgt dem Muster bereits bestehender 
Abkommen mit anderen Staaten.
Heute vergütet die Invalidenversicherung medizinische Leistungen bei 
Versicherten mit Geburtsgebrechen nur bis zum abgeschlossenen 20. 
Altersjahr. Nachher läuft die Vergütung über die 
Krankenversicherung, was für die Versicherten wegen der Franchise 
und dem Selbstbehalt teurer zu stehen kommt. Die Kommission hat die 
Probleme in diesem Zusammenhang erkannt, lehnte die 
Standesinitiative 02.307 s Kt.Iv. VS. Übernahme der angeborenen 
Krankheiten durch die Invalidenversicherung aber mit 17:0 bei 6 
Enthaltungen ab, da deren Vorschläge neue Probleme schaffen würden. 
Sie verabschiedete hingegen mit 14:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein 
Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, Lösungen für das 
aufgeworfene Problem in die 3. KVG-Revision aufzunehmen.
Die Kommission hat weiter die Kt.Iv. JU. KVG-Revision. Für eine 
zentrale Landeskasse und einkommensabhängige Prämien (02.305 s) 
vorgeprüft und beantragt mit15:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen der 
Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend waren dazu offene 
Fragen im Zusammenhang mit der künftigen Ausgestaltung der 
Krankenkassenprämien angesichts der heutigen regionalen und 
kantonalen Unterschiede sowie das mit einer Einheitskasse 
wegfallende Wettbewerbselement. Eine Kommissionsminderheit will der 
Standesinitiative Folge geben.
Die Petition „Süchtige Schweiz„(02.2029 n) der Eidgenössischen 
Jugendsession 2002, die unabhängige Beratungs- und Kontrollestellen 
für Konsumenten harter Drogen sowie Einrichtungen stationärer und 
mobiler Drogenteststellen und Forschung im Bereich der 
Designerdrogen fordert, wird dem Bundesrat ohne Zustimmung zur 
Kenntnis unterbreitet.
Weiter hat die Kommission aufgrund von Vorarbeiten einer 
Arbeitsgruppe einstimmig ein Kommissionspostulat beschlossen, das 
vom Bundesrat einen Bericht über die Fahrenden in der Schweiz und 
mögliche Massnahmen zur Beseitigung bestehender Diskriminierungen 
verlangt.
Die Sitzung fand am 7. Juli 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrat 
Toni Bortoluzzi (SVP, ZH) statt.
Die nächste Sitzung findet am 4./5. September 2003 in Bern statt.
Bern,	8. Juli 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Nationalrat Toni Bortoluzzi, Tel. 01 761 36 46, Natel 079 348 80 43
Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, Tel. 031 324 01 47