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PD: Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates will sich an der Vernehmlassung des Bundesrates zur Steueramnestie beteiligen

11.07.2003 – 14:32 
(ots) - Der Bundesrat hat am 25. Juni 2003 beschlossen, eine 
Vernehmlassung durchzuführen über die vereinfachte Nachbesteuerung 
in Erbfällen (drei Varianten), die Abschaffung der Erbenhaftung für 
Bussen des Erblassers und über die straflose Selbstanzeige. Die 
Kommission hat beschlossen, sich an dieser Vernehmlassung zu 
beteiligen und sie mit Fragen zur allgemeinen Steueramnestie zu 
ergänzen. Sie will damit die Koordination mit den 
Parlamentsgeschäften sicherstellen: Der Ständerat hat am vergangenen 
3. Juni einer Tessiner Standesinitiative zur Durchführung einer 
allgemeinen Steueramnestie (02.308) Folge gegeben; der Nationalrat 
wird sich auch noch mit dieser Standesinitiative befassen sowie mit 
der parlamentarischen Initiative gleichen Inhalts von Nationalrätin 
Barbara Polla (03.406). Auch will die Kommission damit der 
diesbezüglichen Entwicklung in verschiedenen europäischen Ländern 
Rechnung tragen. Die Kommission hat das Eidgenössische 
Finanzdepartement deshalb ersucht, die Vernehmlassung mit 
differenzierten Zusatzfragen über die verschiedenen Möglichkeiten 
einer allgemeinen Steueramnestie zu ergänzen. Im Weiteren hat die 
Kommission im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege 
(01.023) die Detailberatung des Gesetzes über das Bundesgericht 
weitergeführt. Die Kommission hat am 8. und 9. Juli 2003 unter dem 
Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (CVP, VS) und teils im Beisein 
von Bundesrat Villiger in Bern getagt.
Bern, 11. Juli 2003	Parlamentsdienste
Auskunft:
Simon Epiney, Kommissionspräsident, Tel.: 027 455 78 40
Christine Lenzen, Komissionssekretärin, Tel.: 031 322 97 10