Parlamentsdienste
PD: Nachtsperrzeiten des Flughafens Zürich zu regeln, ist nicht Aufgabe des eidgenössischen Parlaments - Für eine Umsetzung des Projektes REMA der Post mit klaren Auflagen Zustimmung zur Postverordnung
(ots) - Dem mittels einer Standesinitiative vorgebrachten Anliegen, die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf sieben Stunden zu verlängern, gibt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates keine Folge. Weiter spricht sie sich gegen allzu strenge Auflagen für die Schweizerische Post im Zusammenhang mit der Reorganisation der Briefsortierzentren aus: Sie lehnt zwei Standesinitiativen der Kantone Tessin und Wallis ab, unter anderem weil die Post bereits gewisse Zugeständnisse hinsichtlich des Projektes REMA gemacht hat.
Die vom Kanton Zürich am 27. März 03 eingereichte Standesinitiative Flughafen Zürich. Nachtflugsperre (03.306) wurde vor der Kommission von Regierungsrat Ruedi Jeker vertreten. Der Vorstoss fordert vom Bund, die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf sieben Stunden zu verlängern. Regierungsrat Ruedi Jeker machte darauf aufmerksam, dass sich seit der Verabschiedung der Standesinitiative im Kantonsrat die Situation verändert habe. So werde der Regierungsrat aller Voraussicht nach, bereits im kommenden September dem Bund ein neues Betriebsreglement zur Genehmigung vorlegen, welches eine Nachtsperre von 7 Stunden vorsehe. Angesichts dieser neuen Ausgangslage, die die Forderungen der Standesinitiative weitgehend erfüllt, sieht die Kommission keinen weiteren Handlungsbedarf. Andererseits erachtet sie die Genehmigung von Betriebsreglementen nicht als eine Aufgabe der Eidgenössischen Räte und gab der Initiative aus diesen Überlegungen einstimmig keine Folge. Sie erwartet aber von den zuständigen Behörden, dass die nötigen Genehmigungsverfahren rasch abgewickelt werden.
Nach der Anhörung von Vertretern des Kantons Tessin und Wallis und dem Konzernleiter der Schweizerischen Post, Ulrich Gygi, hat die Kommission die beiden Standesinitiativen Restrukturierung der Post (02.314 Kt.Iv. Wallis) und Reorganisation der Briefverteilung der Post (Rema) (02.313 Kt.Iv. Tessin) vorgeprüft. Mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Initiative des Kantons Tessin und mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Initiative des Kantons Wallis keine Folge gegeben. Die Kommission äusserte grosses Verständnis für die Anliegen der beiden Kantone. Sie betonte die gesetzliche Verpflichtung der Post, einen Service public von guter Qualität und zu gleichen Preisen in allen Regionen der Schweiz anzubieten. Die Kommission führte indessen aus, dass die Postspitze das Projekt REMA nach der Einreichung der beiden Initiativen entscheiden redimensioniert hat und nun eine Variante mit 3 Haupt- und 6 Subzentren verwirklichen will. Weitere materielle Anliegen der Initiativen wurden mit der Änderung des Postgesetzes in der Frühlingssession 2003 (Pa.Iv. 02.408) behandelt und teilweise aufgenommen. Die Kommission ermuntert zudem die Post überall dort, wo wirtschaftlich sinnvoll, in den betroffen Randregionen Kompensationsmöglichkeiten für verloren gegangen Arbeitsplätze zu suchen.
Grundsätzlich zustimmend hat sich die Kommission zum Entwurf des Bundesrates für eine revidierte Postverordnung (VPG) geäussert. Die Kommission hält fest, dass die vom Gesetzgeber verabschiedeten Aufträge zumeist ziel führend und klar umgesetzt worden sind. Eine stärkere und verbindlichere Konkretisierung wünscht sich die Kommission aber namentlich im Bereich des Poststellennetzes, einem der Herzstücke der Verordnung. Sie unterstützt den Bundesrat bei den geplanten Erhebungsmodalitäten für die allfälligen Konzessionsgebühren, bei der Einrichtung einer nationalen Kommission und einer Aufsichtsbehörde im Rahmen des UVEK. Sie bekräftigte, dass der Bundesrat unvermindert die politische Gesamtverantwortung für die Schweizerische Post trage.
Vorbehaltlos zugestimmt hat die Kommission hat die Kommission dem 7. Zusatzprotokoll zur revidierten Rheinschifffahrtsakte und dem Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (03.038).
Bern, 22. August 2003 Parlamentsdienste
Auskünfte: Ständerat Ernst Leuenberger, Kommissionspräsident, Tel: 031 357 57 57 Edith Bachmann, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 17