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PD: Exportförderung behandelt
(ots) - Wegen fehlender Entscheidungsgrundlagen beantragt die WAK-S bei der Exportförderung 2004 2007 nicht einen Rahmenkredit für 4 Jahre zu gewähren. Vielmehr will sie einen Kredit von 34 Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 sprechen und gleichzeitig den Bundesrat beauftragen, bis Ende März 2005 einen Evaluationsbericht der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier alternativer Strategiemodelle zu erarbeiten. Im Jahr 2005 soll dann ein Strategieentscheid samt der weiteren Finanzierung behandelt werden. Der Nationalrat hatte einen Kredit von 17 Millionen Franken nur für das Jahr 2004 beschlossen und verlangte die Entscheidungsgrundlagen schon bis Ende März 2004.
1. Exportförderung 2004 2007 Am 1. März 2001 trat das neue Exportförderungsgesetz in Kraft. Für die Periode 2001 2003 wurde die Exportförderung an die OSEC Business Network Switzerland vergeben. Der Bundesrat präsentierte in seiner Botschaft (03.021) eine erste Evaluation und schlug Massnahmen zur Weiterentwicklung sowie Finanzierung der Periode 2004 2007 vor. Für diese Periode wurde ein Zahlungsrahmen von 62,4 Millionen Franken vorgesehen.
Beschluss des Nationalrates Am 4. Juni 2003 beschloss der Nationalrat mit 99 zu 36 Stimmen, der Exportförderung lediglich einen Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken nur für das Jahr 2004 zu bewilligen. Zudem beauftragte er den Bundesrat, bis Ende März 2004 für die Weiterführung der Exportförderung notwendige Entscheidungsgrundlagen vorzulegen. Konkret wird ein Evaluationsbericht verlangt, der u.a. den Nutzen der Exportförderung für KMU, Kantone und Branchen darlegt und bezüglich der Abgrenzung zwischen privatwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Tätigkeiten der OSEC und der Konkurrenzierung von Privaten Klarheit schaffen soll. Weiter soll der Zugang zu den Instrumenten der Exportförderung vereinfacht werden (one stop shop Prinzip). Gleichzeitig soll der Bundesrat auch die Vor- und Nachteile mindestens folgender drei Entwicklungsmodelle für die zukünftige Exportförderung darlegen: erstens die Weiterführung des Status Quo bei der Exportförderung, zweitens deren verstärkte Integration in die Bundesverwaltung und drittens die Beschränkung der OSEC auf Kerntätigkeiten, welche private Institutionen und Unternehmen nicht konkurrenzieren.
Anträge der WAK-S Das Eintreten wurde einstimmig beschlossen. Generell war sich die Kommission einig, dass die Exporttätigkeit zentral sei für die Wettbewerbsfähigkeit und das Arbeitsplatzpotential der Schweizer Unternehmen. Grossmehrheitlich wurden auch die Leistungen der OSEC für Kleinbetriebe in der Anfangsphase der Evaluation einer Exporttätigkeit anerkannt. Eingehend diskutiert und teilweise kritisiert wurden jedoch die (fehlende) Abgrenzung zwischen den gemein- und privatwirtschaftlichen Tätigkeiten der OSEC, die Möglichkeit von Quersubventionen von staatlich finanzierten Dienstleistungen zugunsten privatwirtschaftlicher Tätigkeiten der OSEC und damit die Konkurrenzierung privater Leistungsanbieter. Wie bereits der Nationalrat, befand die Kommission, dass sie zurzeit nicht im Besitze der notwendigen Unterlagen sei, um einem Rahmenkredit für 4 Jahre zuzustimmen. Daher beantragt die Kommission ebenfalls einen Evaluationsbericht der Exporttätigkeit sowie eine Analyse dreier alternativer Strategiemodelle als Entscheidungsgrundlage vom Bundesrat. Sie fordert die Ausarbeitung dieser Unterlagen im Gegensatz zum Nationalrat, der diese schon bis Ende März 2004 verlangt jedoch erst bis Ende März 2005. Sie ist der Ansicht, dass eine fundierte Evaluation in der vom Nationalrat angesetzten Frist nicht möglich ist. Im Gegensatz zum Nationalrat, der einen Zahlungsrahmen von 17 Millionen Franken für das Jahr 2004 beschloss, beantragt die WAK-S dem Ständerat, einen Zahlungsrahmen von 34 Millionen Franken für die Jahre 2004 und 2005 zu sprechen. Damit soll auch einer allfälligen Verunsicherung beim Personal der OSEC entgegengewirkt und der Organisation eine mittelfristige Planung ihrer Tätigkeit ermöglicht werden. Anträge auf Änderung der Höhe des Zahlungsrahmens für die beiden Jahre wurden klar verworfen.
2. Weitere Geschäfte Gemäss Art. 44 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz muss der Bundesrat die zuständige parlamentarische Kommission bezüglich der Leistungsaufträge konsultieren. In diesem Sinne prüfte die Kommission die Leistungsaufträge zur Landwirtschaftlichen Forschung 2004-2007, zum Nationalgestüt 2004-2007 und zum Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung und stimmte ihnen zu. Schliesslich hat die Kommission auch eine vom Kanton Waadt eingereichte Standesinitiative (02.309) behandelt. Diese verlangt die Förderung der Produktion von Pflanzenproteinen über einen Ökobeitrag im Rahmen der Agrarpolitik. Mit 5 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission der Initiative nicht Folge zu geben. Für die Mehrheit waren finanzielle Gründe ausschlaggebend für den Entscheid.
Die Sitzung fand am 2. September 2003 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerat Fritz Schiesser (FDP/GL) und im teilweisen Beisein von Bundesrat Deiss statt.
Bern, 3. September 2003
Auskünfte: Ständerat Fritz Schiesser, Präsident der Kommission: Tel.: 055 645 60 30 Alexandre Füzéssery, Stv. Kommissionssekretär, Tel.: 031 322 98 58 Fabian Cohn, Sekretariat, Tel.: 031 323 53 82