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PD: Voranschlag 2004 mit ausserordentlichem Zahlungsbedarf
(ots) - Damit der Voranschlag 2004 nicht gegen die Regeln der Schuldenbremse verstösst, muss der Ausgabenplafond um 4,1 Milliarden Franken erhöht werden; davon entfallen 3 Milliarden Franken auf eine Erstreckung beim Abbau des strukturellen Defizits und 1,1 Milliarden Franken auf ausserordentlichen Zahlungsbedarf für die Sanierung von Pensionskassen. Die Kommission hält die zusätzliche Verschuldung des Bundes für problematisch. Mit Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der eingeleiteten Sanierungsmassnahmen im Entlastungsprogramm hat sie darauf verzichtet, vom Bundesrat zusätzliche Kürzungen im Budget 2004 zu verlangen. Die Subkommissionen wurden beauftragt, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Detailprüfungen durchzuführen.
Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank
Vor der Beratung des Voranschlags liess sich die Kommission durch Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, über die Wirtschaftslage sowie die Geld- und Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank orientieren. In der Diskussion angesprochen wurde die internationale Konjunkturentwicklung, deren Auswirkungen auf die Exportwirtschaft und die Aussichten für das Budgetjahr.
Voranschlag 2004 (03.051 sn)
Die Finanzkommission des Ständerates stellt fest, dass der vom Bundesrat am 26. September verabschiedete Voranschlag 2004 die Regeln der Schuldenbremse nur dann einhalten kann, wenn der Abbau des strukturellen Defizits mit dem Entlastungsprogramm erstreckt wird und die Ausgaben für die Pensionskassensanierungen als ausserordentlicher Zahlungsbedarf definiert werden. Der Budgetantrag 2004 des Bundesrates weist ein Defizit von 3,5 Milliarden Franken in der Finanzrechnung und von 6,7 Milliarden Franken in der Erfolgsrechnung aus. In Anbetracht der weiter ansteigenden Verschuldung des Bundes will die Kommission an den im Budget 2004 enthaltenen Kürzungen des Entlastungsprogramms und an der Weiterführung der Kreditsperre festhalten.
Nachtrag II des Budgets 2004 (03.052 sn)
Mit der Botschaft zum 2. Nachtrag zum Voranschlag 2003 werden Nachtragskredite im Umfang von 500 Mio. anbegehrt. Unter den 47 Zahlungskreditbegehren wurden 16 Kredite von der Finanzdelegation in der Höhe von 258 Mio. Fr. als gewöhnlicher Vorschuss schon bewilligt. Bei den beantragten Nachtragskrediten wird gleichzeitig die Kreditsperre in 29 Rubriken aufgehoben. Mit dem Nachtrag werden auch 2 Verpflichtungskredite von insgesamt 65 Millionen Franken beantragt.
Zudem wird mit einem Bundesbeschluss II zum Nachtrag eine zusätzliche Entnahme und Kreditübertragung im Betrag von insgesamt 36 Millionen Franken beim Fonds für die Eisenbahngrossprojekte verlangt.
03.058 s NEAT 1, 2. Phase, Mitbericht zum Zusatzkredit
Der Bundesrat beantragt mit Botschaft vom 10. September 2003 einen Zusatzkredit von 900 Millionen Franken zum Alpentransit- Finanzierungsbeschluss vom 8. Dezember 1999. Der Bundesrat begründet den Zusatzkredit zu den 12,6 Mrd. Fr mit der Aufstockung der Reserven. Die ursprünglich bewilligten Reserven der NEAT sind vollständig verplant und wurden insbesondere auch für finanziell erhebliche Projektänderungen am Ceneri-Basistunnel eingesetzt. Die Kommission weist in ihrem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen auf die Investitionsfolgekosten hin. Jede Projektänderung mit höheren Ausgaben führt zu steigenden Belastungen bei den künftigen Betriebskosten.
Die Kommission tagte am 13. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und in Anwesenheit von Bundesrat Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, in Bern.
Bern, 13. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11 Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, Tel. 031 322 63 92