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PD: Voranschlag 2004 mit ausserordentlichem Zahlungsbedarf

14.10.2003 – 09:17 
(ots) - Damit der Voranschlag 2004 nicht gegen die Regeln der 
Schuldenbremse verstösst, muss der Ausgabenplafond um 4,1 Milliarden 
Franken erhöht werden; davon entfallen 3 Milliarden Franken auf eine 
Erstreckung beim Abbau des strukturellen Defizits und 1,1 Milliarden 
Franken auf ausserordentlichen Zahlungsbedarf für die Sanierung von 
Pensionskassen. Die Kommission hält die zusätzliche Verschuldung des 
Bundes für problematisch. Mit Berücksichtigung der Wirtschaftslage 
und der eingeleiteten Sanierungsmassnahmen im Entlastungsprogramm 
hat sie darauf verzichtet, vom Bundesrat zusätzliche Kürzungen im 
Budget 2004 zu verlangen. Die Subkommissionen wurden beauftragt, in 
ihrem Zuständigkeitsbereich die Detailprüfungen durchzuführen.
Aussprache mit dem Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen 
Nationalbank
Vor der Beratung des Voranschlags liess sich die Kommission durch 
Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen 
Nationalbank, über die Wirtschaftslage sowie die Geld- und 
Zinspolitik der Schweizerischen Nationalbank orientieren. In der 
Diskussion angesprochen wurde die internationale 
Konjunkturentwicklung, deren Auswirkungen auf die Exportwirtschaft 
und die Aussichten für das Budgetjahr.
Voranschlag 2004 (03.051 sn)
Die Finanzkommission des Ständerates stellt fest, dass der vom 
Bundesrat am 26. September verabschiedete Voranschlag 2004 die 
Regeln der Schuldenbremse nur dann einhalten kann, wenn der Abbau 
des strukturellen Defizits mit dem Entlastungsprogramm erstreckt 
wird und die Ausgaben für die Pensionskassensanierungen als 
ausserordentlicher Zahlungsbedarf definiert werden. Der Budgetantrag 
2004 des Bundesrates weist ein Defizit von 3,5 Milliarden Franken in 
der Finanzrechnung und von 6,7 Milliarden Franken in der 
Erfolgsrechnung aus. In Anbetracht der weiter ansteigenden 
Verschuldung des Bundes will die Kommission an den im Budget 2004 
enthaltenen Kürzungen des Entlastungsprogramms und an der 
Weiterführung der Kreditsperre festhalten.
Nachtrag II des Budgets 2004 (03.052 sn)
Mit der Botschaft zum 2. Nachtrag zum Voranschlag 2003 werden 
Nachtragskredite im Umfang von 500 Mio. anbegehrt. Unter den 47 
Zahlungskreditbegehren wurden 16 Kredite von der Finanzdelegation in 
der Höhe von 258 Mio. Fr. als gewöhnlicher Vorschuss schon 
bewilligt. Bei den beantragten Nachtragskrediten wird gleichzeitig 
die Kreditsperre in 29 Rubriken aufgehoben. Mit dem Nachtrag werden 
auch 2 Verpflichtungskredite von insgesamt 65 Millionen Franken 
beantragt.
Zudem wird mit einem Bundesbeschluss II zum Nachtrag eine 
zusätzliche Entnahme und Kreditübertragung im Betrag von insgesamt 
36 Millionen Franken beim Fonds für die Eisenbahngrossprojekte 
verlangt.
03.058 s NEAT 1, 2. Phase, Mitbericht zum Zusatzkredit
Der Bundesrat beantragt mit Botschaft vom 10. September 2003 einen 
Zusatzkredit von 900 Millionen Franken zum Alpentransit- 
Finanzierungsbeschluss vom 8. Dezember 1999. Der Bundesrat begründet 
den Zusatzkredit zu den 12,6 Mrd. Fr mit der Aufstockung der 
Reserven. Die ursprünglich bewilligten Reserven der NEAT sind 
vollständig verplant und wurden insbesondere auch für finanziell 
erhebliche Projektänderungen am Ceneri-Basistunnel eingesetzt. Die 
Kommission weist in ihrem Mitbericht an die Kommission für Verkehr 
und Fernmeldewesen auf die Investitionsfolgekosten hin. Jede 
Projektänderung mit höheren Ausgaben führt zu steigenden Belastungen 
bei den künftigen Betriebskosten.
Die Kommission tagte am 13. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von 
Ständerat Hans-Rudolf Merz (R/AR) und in Anwesenheit von Bundesrat 
Kaspar Villiger, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, in Bern.
Bern, 13. Oktober 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Hans-Rudolf Merz, Kommissionspräsident, Tel. 071 352 42 11
Hans Schiffmann, Kommissionssekretär, 	Tel. 031 322 63 92