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PD: Prinzip der Selbstkontrolle leistet zentralen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit
(ots) - Die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat ergeben, dass die Schweiz ein hohes Niveau an Lebensmittelsicherheit aufweist. Einen zentralen Beitrag leistet dazu das insbesondere im Lebensmittelgesetz verankerte Prinzip der Selbstkontrolle, wobei im Bereich der kleineren und kleinsten Unternehmen gewisse Probleme bestehen. Die Notwendigkeit einer Überprüfung der Organisationsstruktur der Bundesverwaltung im Bereich der Lebensmittelsicherheit wird durch die Resultate der Untersuchung bestätigt. Die GPK-N kam auch zum Schluss, dass die Vollzugsorgane bei importierten und inländischen Lebensmitteln für ein gleich hohes Sicherheitsniveau zu sorgen haben.
Die GPK-N hat ihre mit Unterstützung der Parlamentarischen Verwaltungskontrollstelle (PVK) und externen Experten durchgeführte Untersuchung zum Vollzug der Gesetzgebung im Bereich der Lebensmittelsicherheit abgeschlossen. Sie liess sich dabei vom Prinzip leiten, dass die Lebensmittelsicherheit in allen Phasen der Produktion, des Vertriebs sowie des Verkaufs eines Lebensmittels gewährleistet sein sollte. Grundsätzlich stellte sie fest, dass der Selbstkontrolle durch die Unternehmen des Lebensmittelbereichs eine grosse Bedeutung zukommt. Die Selbstkontrolle ist eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit des Lebensmittelgesetzes. Schwierigkeiten bereitet sie aber vor allem bei kleineren Betrieben wie Metzgereien und Restaurants. Bei solchen Betrieben ist die Sensibilisierung für die Risiken im Lebensmittelbereich und das notwendige Fachwissen zum Teil wenig ausgeprägt. Die GPK-N fordert deshalb den Bundesrat auf, die Einführung von Minimalanforderungen an die Selbstkontrolle für solche Betriebe zu prüfen.
In Bezug auf die Lebensmittelsicherheit finden nebst dem Lebensmittelgesetz und seinen Vollzugsverordnungen auch diverse Erlasse im Bereich der Agrarpolitik Anwendung. Aufgrund unterschiedlicher Ansätze und Schwerpunkte ergeben sich in der Praxis Probleme bei der Anwendung dieser Erlasse. Für die Kommission drängt es sich deshalb auf, dass der Bundesrat sein operatives Gesamtkonzept konkretisiert und auch Verfahren schafft, die auftretende Konflikten zwischen dem Konsumentenschutz und der Multifunktionalität der Landwirtschaft zu lösen helfen. Die Untersuchung bestätigte, dass die aktuelle Organisationsstruktur auf Stufe der Bundesverwaltung mehrere Dienststellen aus verschiedenen Departementen nehmen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelsicherheit wahr - zu Koordinationsproblemen und zu einer suboptimalen Ressourcennutzung führen.
Die GPK-N unterstützt deshalb die vom Bundesrat eingeleitete Überprüfung der Organisationsstruktur. Des Weiteren legt sie dem Bundesrat nahe, dem kohärenten Auftreten der Bundesbehörden gegenüber den vollziehenden Kantonen grosse Bedeutung bei zu messen.
Die Kantone spielen im Vollzug eine wichtige Rolle für die Lebensmittelsicherheit. Die Untersuchung zeigte jedoch auf, dass die Kontrollen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt werden. Die GPK-N forderte den Bundesrat darum auf, die Zweckmässigkeit verpflichtender Minimalvorgaben für die kantonalen Kontrollen zu prüfen, um so eine gewisse Vereinheitlichung des Vollzugs zu erzielen.
Im Bereich der importierten Nahrungsmittel ergab die Untersuchung, dass die Eidgenössische Zollverwaltung aufgrund der Ressourcenausstattung an der Grenze nur sehr beschränkt Kontrollen durchführen kann. Es liess sich im Weitern nicht feststellen, ob bei den regulären Lebensmittelkontrollen der Kantone den importierten Produkten ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wichtig erscheint es der GPK-N, dass inländische Produkte im Vergleich zu importierten Lebensmitteln durch die unterschiedlichen Kontrollen im Verlaufe der Produktion, der Weiterverarbeitung und des Vertriebs nicht benachteiligt werden und dadurch das hohe Niveau der Lebensmittelsicherheit in der Schweiz nicht unterwandert wird. Die Kontrolle von importierten Lebensmitteln im Rahmen von so genannten Schwerpunktprogrammen ist zu begrüssen. Diesem Aspekt der Lebensmittelsicherheit sollte auch in Zukunft Beachtung geschenkt werden. Bei den hier aufgeführten Schlussfolgerungen handelt es sich nur um die wichtigsten Erkenntnisse der Untersuchung. Der Schlussbericht der PVK beinhaltet aus Sicht der GPK-N aber weitere Erkenntnisse, die mittel- und langfristig für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit von Belang sein können, so dass auf die gleichzeitig publizierten Berichte verwiesen werden muss.
Die Kommission hat am 17. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) in Bern getagt.
Bern, 20. Oktober 2003 Parlamentsdienste Auskünfte: Nationalrätin Brigitta M. Gadient, Kommissionspräsidentin, 081 / 353 93 53 Nationalrat Rudolf Imhof, Präsident der Subkommission EFD/EVD, 061 / 761 50 70 Christoph Albrecht, Sekretär der Subkommission EFD/EVD, 031 / 323 45 25