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PD: Im Vorfeld des neuen Kulturförderungsgesetzes

29.10.2003 – 13:12 
(ots) - Das neue Kulturförderungsgesetz wird zwar erst in der neuen 
Legislatur zur Diskussion stehen, es hing jedoch sozusagen permanent 
im Raum, als die WBK S zwei wichtige Vorlagen aus dem Kulturbereich 
diskutierte: Die Kredite für die Stiftung Pro Helvetia und das neue 
Landesmuseumsgesetz. Die Diskussion zu den beiden Vorlagen zeigte 
die Dringlichkeit eines neuen Gesetzes auf.
Zum Auftakt hatte die Kommission über den Zahlungsrahmen für die 
Stiftung Pro Helvetia in den Jahren 2004 – 2007 (03.043 n) zu 
befinden. Der gegenüber der ursprünglichen Eingabe der Pro Helvetia 
bereits gekürzte Budgetantrag des Bundesrates von 137 Mio. Franken 
wurde ohne Gegenstimmen gutgeheissen. Die Kommission liess sich über 
laufende und geplante Aktivitäten der Stiftung informieren. Sie 
bemängelte die nach wie vor komplizierten Organisationsstrukturen, 
musste aber eingestehen, dass diese Mängel zum Teil erst mit dem 
geplanten neuen Gesetz behoben werden können. Im Weiteren erwartet 
die Kommission, dass der hohe Anteil der Betriebskosten gesenkt 
wird. Es wurde ferner festgestellt, dass Pro Helvetia zu viele 
gebundene Verpflichtungen zu erfüllen hat, was die Möglichkeiten in 
ihrer Hauptaufgabe, der eigentlichen Förderungstätigkeit, schmälert. 
Grundsätzlich herrscht aber Einigkeit darüber, dass die Arbeiten am 
Kulturförderungsgesetz und am Pro Helvetia - Gesetz dringend nötig 
sind und der Stiftung nicht nur die Möglichkeit geben werden, ihre 
Abläufe weiter zu optimieren, sondern auch punkto Aufgabenteilung 
zwischen dem Bundesamt für Kultur, der Pro Helvetia und den 
Institutionen des EDA eine Klärung bringen sollten.
Soll das Schweizerische Landesmuseum (SLM) zu einer 
öffentlichrechtlichen Stiftung werden? Vor diese Frage sah sich die 
WBK gestellt, legt doch der Bundesrat mit seiner Botschaft 02.088s 
einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die WBK stellte sich 
generell die Frage, ob es angebracht sei, im Vorfeld der Beratung 
eines neuen Kulturförderungsgesetzes, das ein eigentliches Dach über 
dem kulturellen Aufgabenbereich des Bundes bilden soll, für das 
Landesmuseum ein Spezialgesetz zu erlassen. Die Kommission machte 
sich die Aufgabe nicht leicht; die Verwaltung sah sich mit 
zahlreichen kritischen Fragen konfrontiert. Die „Kulturkommission“ 
verschliesst sich weder den vom SLM angestrebten Neuerungen noch dem 
Wunsch nach mehr Selbständigkeit, sie hegt jedoch erhebliche 
Zweifel, ob die Form der Stiftung zur Erreichung der angestrebten 
Ziele eine Voraussetzung sei. Die Skepsis gegenüber der Idee einer 
Stiftung wurde dadurch erhärtet, dass das Landesmuseum auch in 
Zukunft zum grössten Teil von Bundesmitteln abhängig und bezüglich 
Infrastruktur und Personal sehr eng mit der Bundesverwaltung 
verbunden bleiben würde. Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, 
Alternativen zum Stiftungsmodell, zum Beispiel die Schaffung eines 
FLAG-Amtes, zu prüfen und entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. – 
Die Kommission setzte sich ferner mit der Frage auseinander, was die 
eigentliche Kernaufgabe eines Schweizerischen Landesmuseums sein und 
bleiben solle und thematisierte auch das Verhältnis zwischen dem 
Landesmuseum in Zürich, der Zweigstelle in Prangins und den übrigen 
Aussenstellen. Entscheide wurden noch keine gefällt. Die WBK wird zu 
Beginn der nächsten Legislatur Jahres auf die Vorlage zurückkommen, 
sobald sie im Besitz der neuen Vorschläge sein wird.
Das Haager Abkommen über den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten 
Konflikten (03.050 s) wurde mit massgeblicher Unterstützung der 
Schweiz ausgearbeitet. Die Genehmigung und Ratifikation des 2. 
Protokolls vom 26. März 1999 wurde in der Kommission nicht in Frage 
gestellt. Dem Rat wird einstimmig beantragt, dem Bundesbeschluss 
zuzustimmen. Unabhängig von diesem Entscheid wurden aber Fragen zur 
Anwendung des humanitären Völkerrechtes anhand der Beispiele Irak 
und Afghanistan gestellt und die Haltung anderer Staaten - 
namentlich der USA - in diesem Kontext diskutiert. Die Kommission 
tagte am 27. und 28. Oktober 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat 
Peter Bieri (CVP/ZG) und teilweise in Anwesenheit von 
Bundespräsident Pascal Couchepin In Walchwil (ZG).
Bern,	29. Oktober 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38