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PD: Noch kein Entscheid über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sanierungsmassnahmen zur Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge unbestritten.

18.11.2003 – 14:42 
(ots) - Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) 
wird ihre Entscheide zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes an 
ihrer nächsten Sitzung fällen. Den Sanierungsmassnahmen in der 
beruflichen Vorsorge stimmt sie zu und reicht eine Kommissionsmotion 
ein. Den Standesinitiativen Genf und Wallis zu Artikel 33 des 
Heilmittelgesetzes will sie Folge geben, nicht aber der 
Standesinitiative Luzern zur Neuordnung für Familienzulagen. Nachdem 
der Nationalrat in der Herbstsession 2003 Eintreten auf die Revision 
des Betäubungsmittelgesetzes (01.024s) mit 96 zu 89 Stimmen 
abgelehnt hatte, liegt diese Frage erneut bei der SGK des 
Ständerats. In der ersten Runde vor zwei Jahren (12.12. 2001) hatte 
der Ständerat dem Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen 
einstimmig zugestimmt. Verfahrensrechtlich geht es einzig um die 
Frage des Eintretens, denn in der Differenzbereinigung werden gemäss 
Geschäftsverkehrsgesetz nur die strittigen Punkte diskutiert. Für 
die ständerätliche Kommission besteht weiterhin Handlungsbedarf; 
dies sowohl hinsichtlich der Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin 
strafbar sein soll, als auch hinsichtlich der übrigen 
Revisionspunkte, namentlich der Verankerung des Viersäulenprinzips 
(Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und der 
Verschärfung der Strafverfolgung für harte Drogen. Aufgrund der 
Entwicklungen seit den ersten Entscheiden des Ständerates will die 
Kommission namentlich folgende Punkte zusätzlich prüfen: 
Verbesserung des Jugendschutzes sowie die Abschöpfung des Gewinnes 
auf der Produktions- und Handelskette von Cannabis durch den Bund, 
vom Anbau bis zum Verkauf. Im weiteren will sich die Kommission 
nochmals mit der Einführung des Opportunitätsprinzips beim 
Cannabiskonsum auseinandersetzen. Die Kommission hat die Verwaltung 
mit den zusätzlichen Abklärungen beauftragt. An ihrer Sitzung vom 
26./27. Januar 2004 wird sie über Festhalten an ihrem 
Eintretensentscheid formell beschliessen und über allfällige 
materielle Empfehlungen zu Handen des Nationalrates entscheiden. In 
der Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der 
beruflichen Vorsorge (03.060 sn) schlägt der Bundesrat Massnahmen 
vor, die es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen sollen, die Lage 
wieder in den Griff zu bekommen. Dabei soll die Sanierungslast 
gerecht auf sämtliche Parteien verteilt und vermieden werden, dass 
eine bestimmte Kategorie oder Gruppe stärker als andere belastet 
wird. Während der Dauer der Unterdeckung sollen die 
Vorsorgeeinrichtungen sowohl zusätzliche Arbeitgeber- und 
Arbeitnehmerbeiträge als auch einen Beitrag der Rentnerinnen und 
Rentner erheben dürfen. Auch eine Unterschreitung der 
Mindestverzinsung für BVG-Altersguthaben soll unter bestimmten 
Bedingungen zulässig sein. Offen war nach der Beratung am 21. 
Oktober 2003 noch die Bestimmung, wonach auch Rentner einen Beitrag 
zur Sanierung der Kassen zu entrichten haben. Nach Antrag der 
Kommission darf bei Rentnerinnen und Rentnern ein Beitrag erhoben 
werden, aber nur als letzte Massnahme und auf dem Teil der laufenden 
Renten, der in den letzten zehn Jahren vor der Einführung dieser 
Massnahme durch gesetzlich oder reglementarisch nicht 
vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist. Die Kommission stimmte 
der Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Nicht 
befriedigt ist die Kommission, dass diese Revision nicht auch die 
öffentlichen Kassen erfasst. Mittels Kommissionsmotion beauftragt 
sie den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es erlaubt, 
Unterdeckungen auch bei öffentlichen Pensionskassen zu definieren 
und rechtzeitig Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Die 
Standesinitiativen Genf (03.308 s) und Wallis (03.310 s). 
Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte 
(Heilmittelgesetz, HMG). Artikel 33 greifen das Problem auf, dass 
seit dem Inkrafttreten des HMG am 1. Januar 2002 die 
Medikamentenpreise in den Spitälern eine massive Erhöhung (über 10 
Prozent) erfahren haben. Diese Erhöhung ist auf die Interpretation 
von Art. 33 HMG, der die Annahme von geldwerten Vorteilen verbietet, 
zurückzuführen. Gestützt auf diese Bestimmung haben die 
Pharmaunternehmen die bislang gewährten Rabatte beseitigt. Die 
beiden Standesinitiativen, die durch zwei Delegationen der Kantone 
eingehend begründet wurden, verlangen eine zusätzliche Klarstellung 
in Art. 33 HMG: den Apotheken und Drogerien sollen Rabatte gewährt 
werden dürfen unter der Bedingung, dass sie sich unmittelbar auf die 
Preise für die Patienten auswirken. Die Kommission vertritt die 
Ansicht, dass die Pharmaindustrie Artikel 33 nicht im Sinne des 
Gesetzgebers interpretiert; die bewusst eingefügte Ausnahme, wonach 
„handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, 
die sich direkt auf den Preis auswirken“, erlaubt sein sollen, 
gestattet massvolle Rabatte weiterhin. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt 
die Kommission, beiden Standesinitiative Folge zu geben. Die 
Kommissionsminderheit hätte einer entsprechenden Kommissionsmotion 
den Vorzug gegeben.
Die Standesinitiative Luzern, Neuordnung der Familienzulagen 
(03.307) gab der SGK des Ständerats Gelegenheit, sich grundsätzlich 
darüber zu äussern, ob die Unterstützung von Familien und 
Alleinerziehenden gesamtschweizerische geregelt werden soll. Im 
Hinblick auf die Arbeiten, die zurzeit in der nationalrätlichen SGK 
und beim Bundesrat im Gange sind (91.411 Bericht und Gesetzesentwurf 
aufgrund der Pa.Iv. Fankhauser, 00.436 Pa.Iv. Fehr Jacqueline und 
00.437 Meier-Schatz Lucrezia, Ergänzungsleistungen für Familien. 
Tessiner Modell; Volksinitiative der Travail Suisse „Für fairere 
Kinderzulagen“) sieht die Kommission keinen zusätzlichen 
Handlungsbedarf und beantragt ohne Gegenstimme, der 
Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission tagte am 17. 
November 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ) 
und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin. 
Als Vertreter der Kantone nahmen folgende Personen teil: Für den 
Kanton Genf: Regierungsrat Pierre- François Unger, Jacques 
Follonier, Prof. Pierre Dayer und Christian Robert. Für den Kanton 
Wallis: Staatsrat Thomas Burgener, Grossrat Yves Ecoeur, Grossrat 
Pierre-Christian de Roten und Grossrat François Gianadda. Für den 
Kanton Luzern: Dr. Rudolf Tuor, Direktor Ausgleichskasse Luzern.
Bern,	18. November 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Bruno Frick, Kommissionspräsident, Tel. 055 418 30 33 
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 40