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PD: Stammzellenforschungsgesetz: Differenzen vom Tisch

19.11.2003 – 14:36 
(ots) - Das Stammzellenforschungsgesetz dürfte in der Wintersession 
reif für die Schlussabstimmung sein. Die WBK beantragt, bei den 
verbliebenen Differenzen dem Nationalrat zu folgen. – Bei den 
beantragten Finanzhilfen an das Verkehrshaus der Schweiz und an die 
Stiftung Bibliomedia bleibt die Kommission auf der Linie des 
Bundesrates.
Zu Beginn der Sitzung hatte die Kommission die durch den Nationalrat 
geschaffenen Differenzen zum Stammzellenforschungsgesetz (SFG, 
02.083 s) zu behandeln. Währenddem zwei kleine inhaltliche 
Differenzen sowie redaktionelle Anpassungen zu keinen weiteren 
Diskussionen Anlass gaben, erörterte die Kommission eingehend die 
Frage der Parthenotenregelung. Der Nationalrat hatte als Zweitrat 
ein vorsorgliches Verbot der Parthenogenese (= Jungfernzeugung) zur 
Erzeugung von menschlichen embryonalen Stammzellen in den 
Gesetzestext aufgenommen. Schliesslich beschloss die Kommission mit 
7 zu 3 Stimmen, auch in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen. Die 
Kommission will ihren Entscheid jedoch in dem Sinne verstanden 
wissen, dass sie dieses Verbot im Gesamtkontext des Bundesgesetzes 
über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz) nochmals 
eingehend aufgrund des dannzumaligen Wissensstandes studiert werden 
sollte. Sofern der Ständerat den Anträgen seiner Kommission folgt, 
kann das Stammzellenforschungsgesetz in der Wintersession durch die 
beiden Räte verabschiedet werden. Der Entscheid über die Höhe des 
Beitrages an die Stiftung Bibliomedia in den Jahren 2004 – 2007 
(03.054 ns), ist der Kommission schwer gefallen, da sie einerseits 
die Tätigkeit der Stiftung einhellig unterstützt, andererseits aber 
unter dem Eindruck der geforderten Spardisziplin steht. Der 
Bundesrat beantragt für die vier Jahre einen Rahmenkredit von 7 
Millionen, während der momentan noch laufende Kredit 8 Millionen 
beträgt. – Die WBK führte die Grundsatzdiskussion bereits an ihrer 
letzen Sitzung Ende Oktober. Der Entscheid wurde aber vertagt und 
von der Verwaltung wurden Informationen bezüglich Wechselwirkungen 
mit dem Entlastungsprogramm (EP 03) erbeten. In Anbetracht der 
bereits erfolgten Beschlüsse im EP 03 beantragt die Kommission mit 7 
zu 5 Stimmen, dem Bundesrat zu folgen und den Kredit auf 7 Millionen 
zu begrenzen. Die Minderheit gewichtet die Bedeutung der 
Leseförderung höher. Sie möchte den Kredit in der bisherigen Höhe 
belassen und diesen gegenüber dem Vorschlag in der bundesrätlichen 
Vorlage um eine Million aufstocken. Die Finanzhilfe des Bundes an 
das Verkehrshaus Schweiz in den Jahren 2004 – 2007 (03.055 ns) in 
der Höhe von 6,4 Millionen wird als sinnvoll erachtet, ist nicht 
bestritten und wird einstimmig unterstützt. - Das Stichwort 
„Verkehrshaus“ stand gleich zweimal auf der Traktandenliste: Die 
Motion des Nationalrates (Widmer) (02.3068) verlangt die Integration 
des Verkehrshauses in die Musée suisse Gruppe und dessen Führung 
mittels Leistungsauftrag. Die Kommission unterstützt die Zielsetzung 
des Vorstosses, beantragt jedoch mit 6 zu 2 Stimmen, die Motion 
gemäss dem Willen des Bundesrates lediglich als Postulat zu 
überweisen um Doppelspurigkeiten und Vorwegentscheide im 
Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung des Landesmuseums zu 
vermeiden.
Ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen stimmte die WBK schliesslich 
der Motion des Nationalrates (Randegger) (02.3492) zu, welche u.a. 
die Einführung des Systems Bologna an den Fachhochschulen auf den 
Beginn des Studienjahres 2005/06 verlangt. Dabei wurde vermerkt, 
dass die Ansetzung des Starts als zeitkritisch betrachtet wurde und 
ein Verschiebung um ein Jahr möglich ist. Die Kommission tagte am 
18. November 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Bieri 
(CVP/ZG) in Bern.
Bern, 19. November 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Peter Bieri, Kommissionspräsident, Tel. 041 784 59 60
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38