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SVV: Mindestzinssenkung - Schritt in die richtige Richtung

10.09.2003 – 13:00 

Zürich (ots) -

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV
begrüsst den Entscheid des Bundesrates, den BVG-Mindestzins per
1.1.2004 auf 2,25% zu senken.  Es ist ein Schritt in die richtige
Richtung zur Sicherung der 2. Säule.
Der SVV hält aber fest, dass ein Mindestzinssatz von 2% besser der
ökonomischen Lage entsprechen würde, ist doch weiterhin auf den
Finanzmärkten mit einer erheblichen Volatilität zu rechnen.
Der Mindestzinssatz muss in Zukunft variabel sein und 
marktkonform festgelegt werden. Er soll aber auch transparent und
damit für alle Beteiligten kalkulierbar bzw. nachvollziehbar sein.
Dies bedingt die Anwendung eines planbaren, wirtschaftlich
tragfähigen und anlagetechnisch abbildbaren Modells. Ein solches
Modell fehlt heute noch. Seine Erarbeitung ist unverzüglich an die
Hand zu nehmen, damit es schon bei der nächsten Festlegung des
Mindestzinssatzes angewandt werden kann.
Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch.

Kontakt:

Lucius Dürr
Direktor
Mobile: +41/79/377'56'76

Margrit Thüler
Kommunikation
Mobile: +41/79/629'61'59

Schweizerischer Versicherungsverband
C.F. Meyer-Strasse 14
Postfach 4288
CH-8022 Zürich
Telefon +41/1/208'28'28
Telefax +41/1/208'28'14
E-mail info@svv.ch