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Massenkarambolagen auf der A1 - die Bilanz der Versicherer

30.03.2004 – 11:00 

Zürich (ots) -

Die Massenkarambolagen auf der A1 von Anfang
November 2003 bei Niederbipp haben Schäden in zweistelliger
Millionenhöhe verursacht. Die Personenschäden werden auf mindestens
10 Mio. Franken geschätzt, die Sachschäden belaufen sich auf über 1
Mio. Franken.  Umfang und Komplexität der Ereignisse veranlassten die
Versicherer, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Ziel war, eine rasche Schadenerledigung sicher zu stellen und den
Geschädigten wie auch den Versicherern langwierige Abklärungen und
Auseinandersetzungen über haftpflichtrechtliche Fragen zu ersparen.
In die Massenkarambolagen waren bei dichtem Nebel 70 Fahrzeuge
involviert, über 50 Personen erlitten Verletzungen, eine Person
starb.
Für die Personenschäden, die 10 Mio. Franken übersteigen werden,
haben die Haftpflichtversicherer zusammen mit den Sozialversicherern
pragmatische Lösungen gefunden. Die verletzten Lenker und
Mitfahrenden können ihre Ansprüche direkt beim Haftpflichtversicherer
des Fahrzeuges geltend machen, in dem sie sich befanden. Die
Aufteilung der erbrachten Leistungen zwischen Haftpflicht- und
Sozialversicherern wie auch unter den Haftpflichtversicherern wird
von den Versicherern einvernehmlich geregelt.
Wie schon Anfang Dezember 2003 mitgeteilt, belaufen sich die
Sachschäden auf über 1 Mio. Franken. Die Schäden an
vollkaskoversicherten Fahrzeugen wurden vom jeweiligen
Vollkaskoversicherer entschädigt. Die Schäden an den übrigen
Fahrzeugen wurden ausnahmsweise direkt von deren eigenen
Haftpflichtversicherern geregelt. Im Gegenzug verzichteten die
Versicherer auf Regressforderungen.

Kontakt:

Beat Krieger
Tel. direkt +41/1/208'28'72

Schweizerischer Versicherungsverband
Tel. +41/1/208'28'28
Fax +41/1/208'28'14
E-Mail: info@svv.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch.