Bank J. Safra Sarasin AG
EANS-Adhoc: Bank Sarasin + Cie AG / Swiss Exchange verlängert Bank Sarasin & Cie AG's Befreiung von gewissen Publizitätspflichten
-------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Sonstiges 05.04.2013 Am 3. April 2013 hat die SIX Swiss Exchange (SIX) eine Verlängerung vom 7. April 2013 bis und mit zum 31. Mai 2013 der Befreiung von gewissen Publizitätspflichten der Bank Sarasin & Cie AG im Zusammenhang mit der Kotierung ihrer Aktien genehmigt. Gemäss der Entscheidung der SIX ist die Bank Sarasin von gewissen im Kotierungsreglement der SIX vorgesehenen Publizitätspflichten gegenüber der SIX, namentlich von der Pflicht zur Offenlegung von Management Transaktionen, von der Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders und von der Pflicht zur Meldung von gewissen Unternehmensereignissen , befreit. Des Weiteren hat die SIX die Frist der Bank Sarasin für die Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2012, gemäss dem auf ihre kotierten Aktien, Bonds und Derivate anwerndbaren Kotierungsreglement, vom 30. April 2013 bis zum 1. Juli 2013 verlängert. Die Verpflichtungen, die Publizitätspflichten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht einzuhalten, wurden entsprechend sistiert, namentlich die Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders einschliesslich des Datums der Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Pflicht zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts an die SIX . Die Bank Sarasin hat das Gesuch um Befreiung bei der SIX eingereicht, nachdem Safra am 23. Oktober 2012 bekannt gegeben hatte, dass sie bei einem Gericht in Basel Klage auf Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B der Bank Sarasin eingereicht hat. Die Klage ist zur Zeit noch hängig und die von der SIX genehmigte Dekotierung der Namenaktien B der Bank Sarasin wird, sobald der Entscheid des Gerichts in Basel bezüglich Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B der Bank Sarasin in Rechtskraft erwachsen ist, vollzogen. Rückfragehinweis: Benedikt Gratzl Media Relations T: +41(0)61 277 70 88 Benedikt.Gratzl@sarasin.ch Franziska Gumpfer-Keller Media Relations T: +41 (0)44 213 97 35 franziska.gumpfer@sarasin.ch Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Bank Sarasin + Cie AG Elisabethenstrasse 62 CH-4002 Basel Telefon: +41 (61) 277 77 77 FAX: +41 (61) 272 02 05 Email: info@sarasin.ch WWW: www.sarasin.ch Branche: Banken ISIN: CH0038389307 Indizes: SPIEX, SPI ex SLI Börsen: Amtlicher Markt/General Standard: SIX Swiss Exchange Sprache: Deutsch