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EANS-Adhoc: Bank Sarasin + Cie AG / Swiss Exchange verlängert Bank Sarasin & Cie AG's Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

05.04.2013 – 07:01 
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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
05.04.2013


Am 3. April 2013 hat die SIX Swiss Exchange (SIX) eine Verlängerung vom 7. April
2013 bis und mit zum 31. Mai 2013 der Befreiung von gewissen
Publizitätspflichten der Bank Sarasin & Cie AG im Zusammenhang mit der Kotierung
ihrer Aktien genehmigt. Gemäss der Entscheidung der SIX ist die Bank Sarasin von
gewissen im Kotierungsreglement der SIX vorgesehenen Publizitätspflichten
gegenüber der SIX, namentlich von der Pflicht zur Offenlegung von Management
Transaktionen, von der Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders und von
der Pflicht zur Meldung von gewissen Unternehmensereignissen , befreit.

Des Weiteren hat die SIX die Frist der Bank Sarasin für die Publikation und
Einreichung des Geschäftsberichts 2012, gemäss dem auf ihre kotierten Aktien,
Bonds und Derivate anwerndbaren Kotierungsreglement, vom 30. April 2013 bis zum
1. Juli 2013 verlängert. Die Verpflichtungen, die Publizitätspflichten im
Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht einzuhalten, wurden entsprechend sistiert,
namentlich die Pflicht zur Führung eines Unternehmenskalenders einschliesslich
des Datums der Veröffentlichung des Jahresabschlusses sowie die Pflicht zur
Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts an die SIX .

Die Bank Sarasin hat das Gesuch um Befreiung bei der SIX eingereicht, nachdem
Safra am 23. Oktober 2012 bekannt gegeben hatte, dass sie bei einem Gericht in
Basel Klage auf Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden
Namenaktien B der Bank Sarasin eingereicht hat. Die Klage ist zur Zeit noch
hängig und die von der SIX genehmigte Dekotierung der Namenaktien B der Bank
Sarasin wird, sobald der Entscheid des Gerichts in Basel bezüglich
Kraftloserklärung aller restlichen sich im Publikum befindenden Namenaktien B
der Bank Sarasin in Rechtskraft erwachsen ist, vollzogen.


Rückfragehinweis:
Benedikt Gratzl
Media Relations
T: +41(0)61 277 70 88
Benedikt.Gratzl@sarasin.ch

Franziska Gumpfer-Keller
Media Relations
T: +41 (0)44 213 97 35
franziska.gumpfer@sarasin.ch

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Bank Sarasin + Cie AG
             Elisabethenstrasse 62
             CH-4002 Basel
Telefon:     +41 (61) 277 77 77
FAX:         +41 (61) 272 02 05
Email:       info@sarasin.ch
WWW:         www.sarasin.ch
Branche:     Banken
ISIN:        CH0038389307
Indizes:     SPIEX, SPI ex SLI
Börsen:      Amtlicher Markt/General Standard: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch