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Gunst für Personenfreizügigkeit in Gefahr

29.08.2012 – 11:44 

Zürich (ots) -

Wer in der Schweiz arbeitet, soll dies zu Schweizer Löhnen und Arbeitsbedingungen tun. Mit der von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats nun favorisierten Lösung zur Verbesserung der flankierenden Massnahmen, der Mittelvariante 1, sind diese Grundsätze nicht gewährleistet. Diese Variante will die Generalunternehmer zwar in die Pflicht nehmen, aber nur behutsam. Um wirklich "Ordnung im Stall" herzustellen, bräuchte es konsequentere Schritte. Der Vorschlag geht zu wenig weit: Der Generalunternehmer kann sich einfach aus der Verantwortung stehlen. Er müsste sich nur die Einhaltung der Vorschriften bei den Subunternehmern glaubhaft machen lassen. Diese Sorgfaltspflicht lässt beträchtlichen Spielraum offen.

Für die Angestellten Schweiz ist die einzige Möglichkeit, die Schweizer Regeln zu gewährleisten, die Solidarhaftung für den Erstunternehmer. Nur so können Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.

Nicht nur im Baugewerbe werden immer wieder Ausländer zu Tiefstlöhnen angeheuert. Klagen aus allen Branchen über ausländische Billigarbeitskräfte lassen den Goodwill für die Personenfreizügigkeit schrumpfen. Die Schweiz ist aber auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen - genau deshalb braucht es klare Spielregeln. Sonst droht die Gunst für die Personenfreizügigkeit endgültig zu kippen.

Die Angestellten Schweiz sind das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für Angestellte. Rund 23 000 Angestellte sind Mitglied.

Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

Kontakt:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11
21, Natel 076 443 40 40