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Kontingente nur bei Einhaltung von GAV-Richtlinien

25.02.2014 – 13:21 

Zürich (ots) -

An ihrer heutigen Medienkonferenz hat Swissmem angekündigt, das "heimische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen." Im Fokus stünden junge Menschen, Frauen und ältere Mitarbeitende. Die Angestellten Schweiz sind erfreut über diese Absichtserklärung.

Dazu braucht es einerseits Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern und mehr Krippen und Tagesschulen. So können junge Menschen im Arbeitsmarkt gehalten werden. Doch es müssen andererseits auch Wege gefunden werden, um ältere Menschen im Arbeitsmarkt zu halten. Dafür braucht es strukturelle Anpassungen, es braucht aber auch weiche Faktoren: mehr Wertschätzung und Vertrauen älteren Menschen gegenüber.

Wer sich zum GAV bekennt, soll Kontingente erhalten Swissmem will sich nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative für eine möglichst unbürokratische Lösung der Kontingentierung einsetzen. Das ist auch im Sinne der Angestellten Schweiz. Bei der Gewährung von Kontingenten schlagen die Angestellten Schweiz vor, sich am öffentlichen Beschaffungswesen zu orientieren. Der Bund vergibt seine Aufträge in der Schweiz nur an Unternehmen, welche die "Einhaltung der Arbeitsbedingungen gewährleisten." Unternehmen also, welche nach Richtlinien von Gesamtarbeitsverträgen und Normalarbeitsverträgen leben und so gute Arbeitsbedingungen garantieren. Die Angestellten Schweiz fordern: Kontingente soll nur erhalten, wer sich zur Sozialpartnerschaft bekennt.

Kontakt:

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Büro: 044 360 11
41,
Handy: 079 621 08 19

Reto Liniger, Kommunikation Angestellte Schweiz, Büro: 044 360 11 24,
Handy 079 467 22 77