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Berufsbildungsfonds Gebäudetechnik: Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Juni 2007

04.06.2007 – 12:15 

Zürich (ots) -

Auf Antrag des Schweizerisch-Liechtensteinischen
Gebäudetechnikverbandes (suissetec) hat der Bundesrat den
Berufsbildungsfonds suissetec (BBF) per 1. Juni 2007 für
allgemeinverbindlich erklärt. Durch diese
Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) sind nun alle Betriebe der
Gebäudetechnikbranchen (Planung, Installation, Unterhalt, Handel und
Herstellung  der Branchen Heizung, Lüftung/Klima, Sanitär,
Spenglerei) in der gesamten Schweiz zu Beiträgen für die
Berufsbildung verpflichtet.
Der Berufsbildungsfonds nach Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes
dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben im Bereich der
beruflichen Grundbildung. suissetec erbringt gemeinwirtschaftliche
Leistungen im Bildungsbereich, die der ganzen Branche zugute kommen.
suissetec als Branchenverband sorgt unter anderem dafür, dass der
Nachwuchs an qualifizierten Berufsleuten gesichert ist und diese den
Bedürfnissen der Branche entsprechend ausgebildet werden. Der BBF
sorgt nun für eine solidarische Lastenverteilung der Kosten der
Berufsbildung, indem auch Nichtmitglieder in die Verantwortung
genommen werden.
Beiträge sind zu entrichten für Mitarbeiter mit einer
branchentypischen beruflichen Grundbildung sowie für angelernte und
ungelernte Personen, die auf dem Gebiet dieser Berufe arbeiten. Für
Lernende (Lehrlinge) und kaufmännisch-administratives Personal müssen
keine Beiträge bezahlt werden.
Die wichtigsten Informationen zum neuen BBF  sind abrufbar unter
www.suissetec.ch/de/bbf.asp

Kontakt:

Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband (suissetec)
Eric W. Zeller, Leiter Kommunikation
Auf der Mauer 11
8023 Zürich
Tel.: +41/43/244'73'13
Mobile: +41/79/425'24'18
E-Mail: eric.zeller@suissetec.ch