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Passivrauchschutz: GastroSuisse begrüsst nationalrätliche Schritte in die richtige Richtung

11.06.2008 – 15:08 

Zürich (ots) -

GastroSuisse, der führende nationale Verband für
Hotellerie und Restauration, freut sich, dass der Nationalrat in drei
wesentlichen Punkten der Mehrheit seiner Kommission gefolgt ist und
sowohl bediente Fumoirs als auch in Ausnahmefällen Raucherbetriebe,
die als solche gekennzeichnet sein müssen, zulassen will. Für die
Umsetzung soll den Betrieben eine Übergangsfrist von zwei Jahren
gewährt werden. Damit wird der Passivrauchschutz mit einer
verhältnismässigen und praktikablen Lösung sichergestellt.
Unbestritten war der verbesserte Schutz der Arbeitnehmenden, der auch
von GastroSuisse ausdrücklich begrüsst wird.
Mit Bedauern nimmt GastroSuisse jedoch zur Kenntnis, dass der
Nationalrat beschloss, dass die Kantone weitergehende Vorschriften
zum Schutz vor dem Passivrauchen vorsehen können. Angesichts dieses
Entscheides appelliert GastroSuisse an die politischen Akteure: ein
gesetzgeberischer Flickenteppich mit 26 unterschiedlichen Lösungen
ist unter allen Umständen zu verhindern. Denn damit würden im
Tourismusland Schweiz weder inländische noch ausländische Gäste
zurechtkommen.
Im Rahmen der weiteren Differenzbehandlung kommt das Geschäft nun
wieder in die Kommission für soziale und gesundheitspolitische Fragen
des Ständerates. Mit Blick auf die zeitliche Dringlichkeit fordert
GastroSuisse die nationale Politik auf, das
Differenzbereinigungsverfahren mit allen Mitteln zu beschleunigen.
Der vorliegende Text ist unter www.gastrosuisse.ch auch
   elektronisch verfügbar.

Kontakt:

GastroSuisse
Marketing und Kommunikation
Brigitte Meier-Schmid
Tel.: +41/44/377'53'53
E-Mail: maco@gastrosuisse.ch