Denner verkauft seine Kaffee-Kapseln weiter / Wiederverkauf in der Westschweiz und dem Tessin startet ab nächster Woche
Zürich (ots) -
Der Präsident des Handelsgerichts St. Gallen hat in seinem gestrigen Entscheid bestätigt, dass allein aus dem Dispositiv des Schweizerischen Bundesgerichts vom 28. Juni 2011 nicht hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe. Aus diesem Grund wird der führende Schweizer Lebensmitteldiscounter seine Kaffee-Kapseln weiter verkaufen.
Nachdem das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerde von Nestlé beziehungsweise Nespresso gegen den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts gutgeheissen und die Angelegenheit an die Vorinstanz zur Neubeurteilung zurückgewiesen hat, herrschte Unklarheit, über einen allfälligen Verkaufsstopp der Denner Kaffee-Kapseln. Auch der Präsident des St. Galler Handelsgericht bestätigte, dass aus dem Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgehe, ob zurzeit ein Verkaufsverbot für die Denner Kaffee-Kapseln bestehe. Diese Frage könne erst nach Eintreffen der Begründung beantwortet werden. Denner wartet nun die Begründung des Bundesgerichts ab. Zurzeit besteht jedenfalls kein Anlass, den Verkauf der Denner Kaffee-Kapseln einzustellen.
Der führende Lebensmitteldiscounter hatte den Wiederverkauf der Denner Kaffee-Kapseln anfangs April in der Deutschschweiz wieder aufgenommen. Der Verkauf in der Westschweiz und dem Tessin wird im Verlauf der nächsten Woche wieder aufgenommen werden. Mit dem finalen Entscheid des St. Galler Handelsgerichts wird in ca. zwei bis drei Monaten gerechnet.
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