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Denner gewinnt im Kapselstreit

21.05.2013 – 17:43 

Zürich (ots) -

Das St. Galler Handelsgericht entscheidet im Massnahmeverfahren, dass die Denner Kaffee-Kapsel die Formmarke von Nespresso nicht verletze. Denner darf seine Kaffee-Kapseln weiterhin verkaufen. Der führende Schweizer Lebensmitteldiscounter verkauft bereits eine weiterentwickelte Kaffee-Kapsel, die ebenfalls mit Kaffeemaschinen von Nespresso kompatibel ist.

Gemäss dem Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen darf Denner seine Nespresso-kompatiblen Kaffee-Kapseln weiterhin verkaufen. Das Gericht geht, gestützt auf ein Gutachten, zwar von der grundsätzlichen Schutzfähigkeit der eingetragenen Formmarke von Nestlé aus. Es verneint jedoch eine Verletzung der Markenrechte von Nestlé durch die Denner Kapsel auf Grund fehlender Verwechselbarkeit. Die Gegenpartei kann diesen vorsorglichen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen oder ein ordentliches Verfahren anstreben.

Weiterentwickelte, neue Kaffee-Kapsel mit zwei neuen Geschmacksrichtungen

Denner präsentiert gleichzeitig eine neue, weiterentwickelte Kapsel, die sich in der Form vom bisherigen Modell unterscheidet. Der Discounter entschied sich aus unternehmerischen Gründen für die Neuentwicklung einer Ersatz-Kapsel, um die Verfügbarkeit der beliebten Kaffee-Kapseln für die Kundinnen und Kunden dauerhaft zu gewährleisten. Die neuen Kapseln sind bereits in allen Filialen erhältlich. Neu dabei sind zwei neue Geschmacksrichtungen Assoluto und Decaffeinato, neben den bisherigen Sorten Espresso Milano, Dolce Vita, Ristretto und Samba do Brasil.

Der Schweizer Discounter Denner lancierte im Dezember 2010 eine Kaffee-Kapsel, die mit den Maschinen von Nespresso kompatibel ist. Als erster Detailhändler brachte Denner damit ein qualitativ hochwertiges Produkt im Preiseinstiegsbereich auf den Schweizer Markt. Kaum auf dem Markt, erwirkte Nestlé im Januar 2011 einen superprovisorischen Verkaufsstopp, der nach Durchführung des vorsorglichen Verfahrens aber wieder aufgehoben wurde. Nestlé und Nespresso gelangten ans Bundesgericht und erhielten teilweise Recht.

Dadurch wurde das Verkaufsverbot wieder wirksam und Denner räumte die Kapseln erneut aus den Regalen. Das Handelsgericht St. Gallen hob im August 2011 das superprovisorische Verkaufsverbot abermals auf und gab - entsprechend den Weisungen des Bundesgerichts - ein Gutachten über die technische Notwendigkeit der Formmarke von Nestlé in Auftrag. Denner durfte seine Kaffee-Kapseln in allen Denner Filialen, Denner Satelliten und Denner Express während des Verfahrens weiter verkaufen.

Alle Informationen unter:

http://www.denner.ch/de/ueber-uns/medien/denner-kapsel-entscheid/

Kontakt:

Denner Unternehmenskommunikation
Tel.: +41/44/455'10'90
Mobile: +41/79/340'59'70
E-Mail: medien@denner.ch