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3M hat die Kraftloserklärungsklage eingereicht

30.05.2011 – 17:30 

Zug (ots) -

Winterthur Technologie AG, Zug ("WTG") ist informiert worden, dass 3M (Schweiz) AG letzte Woche eine Kraftloserklärungsklage gemäss Art. 33 des Börsengesetzes eingereicht hat und dass 3M jetzt mehr als 98% aller WTG-Aktien hält.

Für die verbliebenen WTG-Aktionäre bedeutet dies, dass ihre Aktien mit Gerichtsurteil für kraftlos erklärt werden und sie eine Entschädigung von CHF 62 pro Aktie erhalten werden, sobald das Gerichtsurteil vorliegt.

Da nicht zugesichert werden kann, dass die erwähnte Entschädigungszahlung steuerlich gleich effizient behandelt wird wie ein Verkauf von Aktien, empfiehlt der Verwaltungsrat der WTG den Aktionären, ihre Aktien über die SIX Swiss Exchange zu verkaufen. 3M beabsichtigt weiterhin, Aktien zu einem Preis von maximal CHF 62 pro Aktie zu kaufen.

Kontakt:

Markus Brütsch, CFO
Tel.: +41/52/234'41'41
Fax: +41/52/234'41'06
E-Mail: ir@winterthurtechnology.com
Internet: www.winterthurtechnology.com

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