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Winterthur Technologie Gruppe: Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

01.11.2011 – 07:00 

Winterthur (ots) -

Nach erfolgreicher Übernahme der Winterthur Technologie AG hat die 3M Company am 25. Mai 2011 eine Kraftloserklärungsklage nach Börsengesetz für die restlichen sich weiterhin im Publikum befindenden Namenaktien der Winterthur Technologie AG eingeleitet. Mit Entscheid vom 3. August 2011 hat die SIX Exchange Regulation auf entsprechendes Gesuch hin die Winterthur Technologie AG von der Einhaltung gewisser Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung befreit. Diese Pflichten umfassen die Veröffentlichung des Halbjahresberichts für das erste Halbjahr 2011, die Erstellung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen, die Offenlegung von Management Transaktionen sowie die Erfüllung gewisser Regelmeldepflichten. Gestützt auf ein weiteres Gesuch der Winterthur Technologie AG hat die SIX Exchange Regulation mit Entscheid vom 27. Oktober 2011 die Befreiung von diesen Publizitätspflichten bis zum 2. Januar 2012 verlängert. Die Winterthur Technologie AG geht davon aus, dass ein Entscheid über die Kraftloserklärung innerhalb der Freistellungsperiode erfolgen wird.

Kontakt:

Ernst Schönauer
3M Finance Manager Acquisition Winterthur Group
Tel.: +43-664-814-38-78
Email: eschoenauer@mmm.com
Fax: +41/52/234'41'06
Internet: www.winterthurtechnology.com

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